54. Der Sohn ist aus dem Wesen des Vaters geboren und demgemäß der zweite im Verhältnis zu ihm, aber ewig und ungeteilt.
[Forts. v. S. 326 ] Seine Geburt liegt vor den ewigen Zeiten. Wenn es wirklich etwas gibt, das der Ewigkeit zuvorliegt, so wird es gewiß etwas sein, was über den (begrifflichen) Sinn der Ewigkeit hinausgeht. Denn um das Deinige geht es, und dein Eingeborener ist es: nicht ein Teil, nicht eine Erstreckung, nicht irgendeine leere Bezeichnung nach der Meinung von ursächlichen Zusammenhängen. Sohn ist er vielmehr, Sohn als wahrer Gott aus dir, dem Vater-Gott, und von dir in der Einheit deines Wesens gezeugt. Nach dir soll er so im Bekenntnis stehen, daß er bei dir sei, weil du der ewige Urheber seines ewigen Ursprunges bist. Sofern er nämlich dir entstammt, ist er der zweite von dir aus; sofern er aber der Deine ist, darfst du nicht von ihm getrennt werden. Denn von dir darf nicht gelehrt werden, du seiest je ohne deinen (Sohn) gewesen, damit man dir nicht vorhalte, du seiest ohne die Zeugung unvollkommen oder nach der Zeugung überflüssig. So zielt also nur darauf die ewige Geburt ab, daß wir dich als den ewigen Vater des eingeborenen Sohnes kennen, der vor ewigen Zeiten aus dir hervorging.
