11. Die Freiwilligkeit des Sterbens Christi.
Vor welchem Todesschmerz sollte er ferner sich fürchten, da er doch in der Freiheit seiner Macht sterben würde? Dem Menschengeschlecht bringt nämlich entweder eine äußere Gewalt, wie Fieber, Verletzung, Fall, Einsturz durch plötzliches Befallen des Körpers, plötzlich das Ende des Lebens, oder das Wesen unseres Leibes selbst verfällt dem Tode, durch das Alter zum Sterben bestimmt und besiegt.
Der eingeborene Gott hat aber ebenso die Gewalt, S. 167 seine Seele hinzugeben wie auch wiederum sie an sich zu nehmen.1 Nachdem er durch das Hinnehmen des bitteren Trankes es bezeugt hatte, daß er das Ertragen aller menschlichen Leiden bis zu Ende erfahren habe, neigte er sein Haupt und gab den Geist auf,2 um das Geheimnis des Sterbens in sich Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn dieses Recht dem menschlichen Wesen übereignet ist, durch freiwilliges Aushauchen den Geist im Tode ruhen zu lassen; wenn also nicht die geschwächte Seele nach der Auflösung des Körpers von hinnen scheidet oder der Geist durch das Abtrennen oder Durchstoßen oder Zusammenbrechen von Gliedern sozusagen in seiner Wohnung verletzt wird und deswegen entflieht oder entströmt ― dann mag immerhin Todesfurcht den Herrn des Lebens befallen haben, wenn er durch das Hingeben des Geistes gestorben ist und nicht seiner freien Macht zu sterben sich bedient hat. Wenn er aber von sich aus gestorben ist und durch sich den Geist (dem Vater) zurückgegeben hat, dann besteht in der Macht zu sterben keine Angst vor dem Tode.
