3. Von Chlothachars Gemahlinnen und seinen Kindern
Der König hatte von verschiedenen Frauen sieben Söhne: von der Jngunde nämlich Gunthar, Childerich, Charibert, Gunt- S. 180 hramn, Sigibert und eine Tochter Chlodosinde, von der Aregunde ferner, Jngundens Schwester, Chilperich, von der Chunsena end— lich Chramn —— Was aber der Grund war, daß er sein» eigenen Gemahlin Schwester zum Weibe nahm, will ich erzählen. Als er Jngunde schon zur Ehe genommen hatte und seine Leiden« schaft auf sie allein richtete, da hörte er eine Bitte von ihr.
»Mein Herr, sagte sie, hat mit seiner Magd getan, wie ihm beliebte und mich seinem Lager zugesellt, nun höre, um seine Gunst völlig zu machen, mein Herr und König, was seine Magd ihn bittet. Ich ersuche Euch, erleset gnädig meiner Schwester, die Eure Sklavin ist, einen angesehenen und wohlhabenden Mann, damit ich durch sie nicht erniedrigt, sondern vielmehr erhöht, Euch nur um so ergebener diene« Da jener dieses hörte, wurde er, wie er nur allzusehr der Lust ergeben war, von Begier nach Aregunde entzündet, nahm seinen Weg zu dem Hofe, wo sie wohnte, und vermählte sich mit ihr. Und als er sie zum Weibe genommen hatte, kehrte er zu Jngunde zurück und sagte:
»Jch habe gesucht, dir die Gunst zu gewähren, um welche deine süße Liebe mich bat. Und da ich einen reichen und angesehenen Mann suchte, welchem ich deine Schwester vermählen könnte, habe ich keinen besseren gefunden, als mich selbst. So wisse denn, daß ich sie zum Weibe genommen habe, und dies wird dir, wie ich glaube, nicht mißfallen.« Da sagte jene: »Was in den Augen meines Herrn gut getan scheint, das tue er; nur möge deine Magd in der Gnade des Königs leben« Gunthar, Chramn und Childerich starben bei Lebzeiten des Vaters, vom Ende des Chramn werden wir nachher noch erzählen. Chlodosinde, die Tochter des Königs, nahm Alboin, der Langobardenkönig, zur Ehe. Jnjuriosus, der Bischof von Tours, starb im siebzehnten Jahre feines Amtes, und es folgte ihm Baudin, der Haushofmeister1 S. 181 des Königs Ehlothachar gewesen war, der sechzehnte Bischof nach dem Heimgange des heiligen Martinus.
Dame-time. Der Titel ist wohl von der römischen Bureaukratie übernommen und bezeichnet den Krongutsverwalter in dem Amtssprengel eines Grafen oder Dux. Daneben erscheinen Domestjci als hohe Beamte der Zentralverwaltung am königlichen Hofe (deshalb übersetzte Giesebrecht »Haushofmeifter«). Vgl. Waitzs Deutsche. VekfassmlgsgkfchlchfQ Z« Aufl» 11, Z, 45ff. Brunnen Deutsche Rechtsgeschichte 1l, U»8ssUnten. VUch 10Kiyo. 31, wird Baudinus als früherer Kanzleibeamter bezeichnet. ↩
