18. Vom Herzug Austrapius
Da fürchtete sich auch der Herzog1 Austrapius vor Chramn und floh in die Kirche des heiligen Martinus. Aber in solcher Not fehlte ihm nicht der göttliche Beistand. Obwohl S. 203 nämlich Chramn ihn eng zu umschließen befahl, daß niemand ihm Nahrungsmittel reichen konnte, nnd er so streng bewacht wurde, daß ihm nicht einmal ein Trunk Wasser zu reichen war, auf daß er so, vom Hunger bedrängt, um so eher aus freien Stücken die Kirche verlassen müßte und man ihn töten könnte, kam dennoch einer zu ihm und brachte ihm, da er schon halb verfchmachtet war, ein Gefäß mit Wasser. Als er aber dies erhalten hatte, eilte schnell der Richter des Orts2 herbei, riß es ihm aus der Hand und goß es auf die Erde aus. Da zeigte sich sofort die Rache Gottes und die Macht des heiligen Bifchofs. Denn an demselben Tage, an dem der Richter dies getan hatte, wurde er vom Fieber ergriffen und hauchte um Mitternacht den letzten Atem aus; er erlebte nicht mehr am folgenden Tage die Stunde, da er in der Kirche des Heiligen die Schale aus der Hand des armen Flüchtlings geschlagen hatte. Nach diesem Wunder brachten alle dem Auftrapius in Iiberfülle dar, was er bedurfte. Als aber König Chlothachar wieder in sein Reich zurückkehrte, wurde jener hoch von ihm geehrt.
Zu der Zeit dieses Königs noch trat Auftrapius in den geistlichen Stand und wurde in der Burg von Sellus3, welche in dem Sprengel von Poitiers liegt, zum Bischof eingesetzt[^3], und ihm verfprochen, wenn der Bifchof Pientius, der damals die Kirche S. 204 von Poitiers leitete, ftürbe, sollte er diesem folgen. Aber König Charibert4 hegte eine andre Meinung. Daher wurde, als der Bischof Pientius von dieser Welt abgeschieden war, zu Paris auf Geheiß des Königs Charibert Pascentius, der damals Abt5 der Kirche des heiligen Hilarius war, zu seinem Nachfolger bestimmt, obschon Austrapius ein Geschrei erhob, daß ihm die Stelle eigentlich gebühre. Aber alle feine Reden, die er vor· brachte, halfen ihm nichts. Er kehrte darauf nach seiner Burg zurück, und als sich ein Ausstand der Theifaler6 gegen ihn erhob, die er oft schwer bedrückt hatte, wurde er von einem Speere verwundet und verlor schrecklich sein Leben. Seine Kirchspiele aber fielen wieder an die Kirche von Poitiers zurück.
[^3] YJAL LUEUTUIL CAN-schickte des deutsche« Ki1«el)e11r(srl)tcs« U, DER.
»Der Herzog ist ein vom König nach örtlichem Bedürfnis emgesetzter Beamte!welcher die militärischen Kräfte mehrerer Grafschaftsgaue zum Zweck der Landesverteidigung und der Friedensrvahrung und aus Anlaß von Reichskriegen unter seinen: Befehle vereinigt« Brunner, Deutsche RG. II, 1.-J4. Der Herzog ((1ux) hat auch Gerichtsbarkeit, doch sieht man nicht recht, wie sie sich zu der des Grafen verhält. Die einzelnen Bezirke, aus denen sich sein Sprengel zusammensetzt, haben ihre besonderen Grafen. Jedoch ist das Herzogtum nicht eine durchgehende Einrichtung der fränkischen Amterverfassungx es gibt zahlreiche Grafen, die nicht einem Herzog, sondern unmittelbar dem König unterstehen. ↩
ludex 1oci. So auch unten Kap. 46, B. V, Kap. 20, B. VII, K. 49. ludex bezeichnet ursprünglich den römischen Provinzialstatthalter; der Titel geht dann auf den fränkischen Grafen über und findet stch auch bei den Westgoten Das Vtähere V« VTUUUCL DEUksche Rechtsgeschiclne 11, 164 und Zeumer im Neuen Archiv d. Eies. f— ältere deutsche Gesclpkieuude xxm (1898) 105. ↩
Chantoceaux (D6p. M"uine-et.—l«oire)? ↩
Chlothachars Sohn und Nachfolger.Jz-"Bgl. unten Kap. 22. ↩
Vgl. oben Anm. 2 auf S. 189. ↩
Die Theifalii oder Thaifali waren ein Volk gotischen Stammes an der unteren Donau, das uns seit der Mitte oder der zweiten Hälfte des Z. Jahrhunderts entgegentritt. lBgL Zeuß, Die Deutschen und die Nachbarstämme 433ff.) Mehkfach werdet» Hilfsabteilungew die sie stellten, im römischen Heer genannt. Ist! PVITIEIJS hatte ein Praekectus Sarmatarum et Taikalorum gentilium felUeU SIB JNOUUT djzgjtztum ed· Segel: 219). Angeblich heißt nach ihnen der kleine Ort Tiffauges (südöstlich von Nantes, im Döp. Vend6e), dessen BewohUEk stch NOT) heut? dUkch be« sondere Körpergröße vor ihren Nachbarn auszeichnen sollen. ↩
