43. Von dem Archidiakon zu Marseille
Jn dem Reiche König Sigiberts trat, nachdem Jovinus, der Statthalter1 der Provence, von seinem Amte entfernt war, Albinus in seine Stelle, was Veranlassung zu großer Feindschaft zwischen ihnen gab.
Als damals überseeische Schiffenach dem Hafen von Marseille kamen2, ftahlen die Leute des Archidiakons Vigilius 70 S. 239 Gefäße von der Art, die man Orten3 zu nennen pflegt, voll Ol und Schmalz, ohne daß ihr Herr es wußte. Der Kaufmann begann aber, als er erfuhr, daß ihm die Sachen gestohlen, emsig rnachzuforschem an welchem Orte das gestohlene Gut verborgen wäre. Und als er sich danach umsah, hörte er von einem Manne, daß die Leute des Archidiakons Vigilius den Diebstahl vollführt hätten. Da dies vor den Archidiakon kam, suchte er nach und fand die Sachen, gab es aber nicht öffentlich zu, sondern fing an, seine Leute zu verteidigen. »Niemals«, sagte er, »ist einer aus meinem Hause gegangen, der sich solches zu unterstehen wagte« Und da er so seine Leute rechtfertigen wollte, ging der Kaufmann zu Albinus, s etzte ihm die Sache auseinander und klagte den Archidiakon sals Mitwisser des Diebstahls an. Am heiligen Tage des Weihnachtsfestes nun, als der Bischof in die Kirche kam, erwartete ihn der Archidiakon in dem weißen Chorhemd und lud ihn, wie es Sitte ist, ein. zum Altar zu treten und die Festlichkeit des heiligen Tages zur gebührenden Stunde zu feiern. Und sofort sprang Albinus von seinem Sitze auf, ergriff den Archidiakon, riß ihn fort, stieß ihn mit Händen und Füßen und warf ihn in den Kerker. Und weder der Bischof, noch die Bürger, noch einer vom Adel, noch die Stimme selbst des ganzen Volkes, die sich erhob, konnte es dahin bringen, daß er dem Archidiakon erlaubte, Bürgen zu stellen, um den heiligen Tag mit den andern zu feiern. Auch wollte er die Anklage nicht auf den andern Tag verschieben; so wenig Achtung hegte er vor der hochheiligen Feierlichkeit, daß ser den Diener am Altare des Herrn an einem solchen Tage zu ergreifen wagte. Um kurz zu sein, er verurteilte den Archidiakon zu einer Strafe von 4000 Goldguldem mußte aber selbst in der Folge die vierfache Buße vor dem Richterstuhl König Sigiberts erlegen, als Jovinus ihn dort verklagte.
