Traktat XXXIX. An die Neugetauften nach der Taufe. II.
Sehr richtig sagt der heilige David: „Glückselig, deren Missetaten vergeben und deren Sünden bedeckt sind!“1 Denn selig, Brüder, kann der nicht sein, der in seiner ersten Geburt verbleibt, den jeden Augenblick die lodernde Fackel seiner aufflammenden Sünden ausbrennt; der den Schmutz seines Kerkers mit sich herumträgt, der den Henker schon spürt, bevor er ihn sieht; der sdhon den Namen Richter fürchtet; der, sobald irgendein Flüstern zu ihm dringt, glaubt, man suche ihn, man finde ihn; der selbst in Sicherheit derselben nicht froh werden kann, auch wenn er keinen Ankläger hat, keinen Zeugen, der um seine Tat wüßte; der sich von sich selbst nicht losmachen kann, weil das Gewissen, das grausamer ist als jeder Henker, den Sünder niemals verläßt. In solchem Schuldzustand, Brüder, seid ihr bisher gewesen. Aber nunmehr seid ihr gründlich geprüft. Um Vergebung zu erlangen, habt ihr gut für euch gewacht, und ihr seid aufs beste beurteilt worden. Das ist eine neue Art von Gericht: wenn der Schuldige sein Vergehen entschuldigt, wird er verurteilt; wenn er es eingesteht, wird er freigesprochen.2 Wie groß ist die Macht, wie groß die Erfahrung, wie groß das Erbarmen unseres Richters! Die Sünder aller Art eilen zu ihm, um von ihm bestraft zu werden, um glücklich leben zu können. Denn sein gnädiges Schwert dringt in das Innerste des Sünders, und in ein und demselben Schlage tötet es den alten Menschen, wobei der Leib in seiner Zusammensetzung ganz unberührt bleibt, schafft einen neuen Menschen und begräbt ihn im Elemente des heiligen Quells. Und während sonst die Natur aller Wasser derart ist, daß sie die Menschen in S. 296 ihre Tiefe lebendig aufnimmt, sie als Tote von sich gibt, nimmt dieses unser Wasser Tote auf und gibt sie als Lebendige wieder; aus Lebewesen sind wahre Menschen geworden, und sie werden aus Menschen Engel werden, wenn das Fortschreiten ihres Alters ihr Kindsein nicht ändert.
