Traktat XLI. An die Neugetauften nach der Taufe. IV.1
Freuet euch, Brüder in Christus, und bewahret sorglich, tapfer und treu das königliche Geschenk des Nach- S. 298 lasses, den ihr erhalten. Denn alles, was ihr euch in eurem Tun zugezogen, ist weggenommen; freuet euch, ihr seid geborgen; ihr schuldet der Welt nichts mehr. In großer Verschuldung seid ihr bisher gewesen. Aber ihr seid gründlich geprüft. Um Nachlaß zu empfangen, habt ihr gut für euch gewacht; aufs beste seid ihr beurteilt worden. Es ist eine neue Art von Gericht: wenn der Schuldige sein Vergehen entschuldigt, wird er verurteilt; wenn er es eingesteht, wird er freigesprochen. Groß ist die Art und Weise, groß die Macht, groß die Barmherzigkeit unseres Richters! Die Sünder aller Art eilen zu ihm, um von ihm bestraft zu werden, um glücklich leben zu können. Es ist eine wunderbare Art; vielmehr ein wunderbares Geheimnis! Das Vergehen wird in dem Schuldigen bestraft; er selbst bleibt unverletzt. Es stirbt im Menschen das, weshalb er sterben sollte, und er selbst bleibt am Leben. Daher braucht auch unser Bekenntnis keine Folteranwendung: ohne daß sich ein roher Folterknecht zu mühen braucht, gesteht der Schuldige aus eigenem Drang seine Vergehen, um dadurch schuldlos zu werden. Es ist eine köstliche Sache, Brüder: Ehre und Lohn gewähret sie. O wie tief ist doch die Vorsehung unseres Erlösers! Wie einzigartig seine Erhabenheit! Wie süß sein Urteilsspruch! Wie notwendig seine Verurteilung! Der Mensch wird in dem Menschen getötet, auf daß er lebe. Man sieht denjenigen nicht, der tötet, und man sieht nicht sein Schwert. An dem Getöteten klafft keine Wunde, fließt kein Blut herab; der Leib des Sterbenden zittert nicht, seine Gesichtsfarbe verbleicht nicht. Es scheint das alte Wohnhaus zu sein, aber darin freut sich ein neuer Bewohner der Änderung seines Lebens, bereit, den Ungläubigen den Adel seiner (neuen) Geburt durch Entfaltung verschiedener Tugenden darzutun. S. 299
Der Traktat ist eine fast wörtliche Zusammenfassung der beiden vorausgehenden Traktate. Der Vollständigkeit halber sei er wiedergegeben. Die Rheimser Handschrift enthielt die Randbemerkung: a subdiacono in ambone recitanda, dum cum fratribus Pontifex in conventu sederit. ↩
