Siebentes Kapitel.
1. Noch damals wurde die Herrschaft der Römer, der Wahrheit und dem Ausspruche des Orakels gemäß, fortwährend über den ganzen Erdkreis erhalten, so lange alle diese Gebräuche ordentlich beobachtet wurden. 2. Nachdem aber das Fest, seit Diokletianus die Regierung niederlegte, versäumt wurde, zerfiel dieselbe allmählig, und sank, wie die Begebenheiten selbst ausweisen, dem größesten Theile nach unbemerkt in Barbarei. 3. Die Wahrheit meiner Behauptungen ergiebt sich auch noch aus folgenden Zeitberechnungen. Denn von dem Konsulate Chilons und Libons, als unter welchem Severus die säkularische Feier aufführte, verflossen bis zu dem neunten Konsulate des Diokletianus und dem achten des Maximianus, S. 134 hundert Jahre und Eins. 4. Und damals trat Diokletianus vom Kaiserthron in den Stand eines Privatmannes, und Maximianus that dasselbige. 5. Als aber Konstantinus und Licinius schon dreimal das Konsulat verwaltet hatten, waren hundert und zehen Jahre erfüllet, um welche Zeit die säkularischen Spiele1 der Bestimmung gemäß sollten gefeiert werden. 6. Weil man aber dieses nicht beobachtete, so mußten wir in dieses uns jezt drückende Misgeschick gerathen.
1) Jahr Roms; 295. (andere 245.)
2) J. R. 408. (andere 305.; am besten 553.)
3) J. R. 518.
4) J. R 628. (andere 605. wieder andere 608.)
5) J. R. 737.; besser 715.
6) J. R. 800.
7) J. R. 841.
8) J. R. 957. unter K. Severus oder dem Konsulat Libons u. s. w.
9) J. R. 1000. unter K. Philipp.
10) J. R. unter K. Honorius.
Wenn gleich Zosimus hier mit vieler Zuversicht die Periode von hundert und zehen Jahren angiebt, nach deren Verlauf die säkularischen Spiele gesetzmäßig sollten gefeiert werden, so ist dieses doch selbst bei den Römern niemals beobachtet worden: sondern bei allgemeinen Staatsunfällen nahm man zur Feier derselben Zuflucht, um den Zorn der Götter zu besänftigen. Zehenmal sind sie, der Römischen Geschichte zufolge, gefeiert worden, wiewohl in Angabe der Jahre einigemal Widerspruch vorwaltet; nemlich: ↩
