XXXIII. (Mauriner-Ausgabe Nr. 85) Ohne Adresse. (Warnung vor dem Steuereid)
S. 131 Inhalt: Basilius warnt vor der Abforderung des Steuereides. — Abfassungszeit ca. 372.
Unablässig betonen wir auf jeder Versammlung wie privatim in der Unterhaltung über die nämliche Frage, daß ein Steuereid von den Steuereinziehern der ländlichen Bevölkerung nicht aufgenötigt werden dürfe. Es blieb mir nur noch übrig, auch schriftlich vor Gott und den Menschen zu beteuern, daß es Eure Pflicht ist, nicht noch weiter die Leute dem seelischen Tode zu überantworten, vielmehr andere Wege und Mittel zur Besteuerung ausfindig zu machen, welche die Seelen der Leute unversehrt lassen. Das schreiben wir Dir, nicht als ob Du eine Ermahnung mit Worten brauchtest — Du hast ja von Haus aus Deine Gründe, den Herrn zu fürchten —, sondern damit alle Deine Untergebenen durch Dich lernen mögen, den Heiligen nicht zum Zorne herauszufordern und nicht eine verbotene Sache durch die schlimme Gewohnheit zu etwas Gleichgültigem zu machen. Denn irgendein Gewinn für den Steuereinzug erwächst aus solchen Eiden nicht, wohl aber nehmen die Leute das sichere Unheil in ihre Seele auf. Sobald sie sich nämlich in Meineiden geübt haben, beeilen sie sich nicht mehr mit der Abgabe, vielmehr glauben sie, im Eide ein Mittel zum Betrug und eine Handhabe zum Aufschub gefunden zu haben. Mag nun der Herr über die Meineidigen plötzliche Strafe verhängen, dann wird eine gerichtliche Verfolgung nicht möglich sein, da ja die Schuldigen die Strafe ereilt hat; erträgt sie aber der Herr in Langmut — wie vorhin gesagt, verachten ja die, welche einmal die Geduld des Herrn erfahren durften, seine Güte —, dann sollen sie doch nicht umsonst das Gesetz übertreten, noch Gottes Zorn gegen sich herausfordern. Wir haben das Nötige gesagt; die Ungehorsamen mögen zusehen!
