XIX. (Mauriner-Ausgabe Nr. 42) An seinen Schüler Chilo1
Inhalt: Basilius (?) sendet seinem Schüler Chilo auf dessen Bitte um Belehrung ein Antwortschreiben, worin er betont, daß die Beharrlichkeit im Guten, nicht der gute Anfang kröne (c. 1). Er erhärtet diese Lehre an biblischen Beispielen und folgert daraus S. 81 Vorsichts- und Verhaltungsmaßregeln (c. 2), speziell auch Verwandten und der sündigen Welt gegenüber, empfiehlt gegen äußere und innere Gefährdung geistliche Übungen und die Einsamkeit (cc. 3—4), der er nicht überdrüssig werden soll unter dem Vorwand, auch in der Welt tugendhaft leben und geistliche Versammlungen besuchen zu können (cc. 4—5).
In einer Handschrift ist der Brief betitelt: "Homilie an . . .” — Im cod. Reg. 2895 steht die Randnote: „Einige weisen diese Rede dem hl. Nilus († ca. 430) zu.” „Wenn aber dieser eine Brief Nilus zuzuweisen ist, dann auch die folgenden vier (Nr. 43 bis 46); denn sie zeigen unter sich denselben Stilcharakter”, urteilt der Herausgeber Maran (Vita Basilii 12, 8 in MPG XXIX p. LIV) und ihm nach Ceillier (Histoire générale des auteurs sacrés et ecclésiastiques. t. IV p. 435). Bardenhewer (Geschichte der altkirchl. Literatur III, 156) approbiert das nicht eigens begründete Urteil von K. Holl (Amphilochius von Ikonium, Tübingen 1904. S. 14. A. 3), der Brief „ad Chilonem” sei „einer der Nilusbriefe, die in die Sammlung des Basilius geraten sind”. „Wenn aber die Briefserie Nr. 42—46 als einheitliche ‚Sammlung‛ gelten muß, Brief Nr. 46 aber schon durch Rufin als Basiliusbrief dokumentiert ist (s. u. S. 93), so scheint des Basilius Autorrecht auch für die Briefe Nr. 42—45 trotz einiger anderslautender Momente (s. u.) besser verbürgt als das eines hl. Nilus. Jedenfalls ist nicht nur der Inhalt der Briefe „eines Basilius ganz würdig” (Maran I. c. p. 54); auch deren Stil weicht nicht merklich von dem des Basilius ab. Nur die drastisch—plastische Schilderung einer Fastenkur im Briefe Nr. 45, c. 1. klingt etwas seltsam und die in demselben Kapitel stehende Notiz, daß der Briefschreiber selbst einige Zeit in Jerusalem sich aufgehalten habe (MPG XXXII, 365 C). Von solchem Aufenthalt des hl. Basilius in Jerusalem ist sonst nirgends die Rede; er kann aber auch nicht als ausgeschlossen gelten, in Palästina war er jedenfalls (vgl. Brief Nr. 223, c. 2). Weder Fr. Degenhart (Der hl. Nilus Sinaita. Münster 1915) noch K. Heussi (Untersuchungen zu Nilus dem Asketen. Leipzig 1917) stellen die ‘Basilius’-Briefe Nr. 42—46 unter die ‘Nilus’-Briefe ein — bloß schuld beiderseitigen Übersehens? ↩
