XL. (Mauriner-Ausgabe Nr. 125) Abschrift des vom hochseligen Basilius diktierten Glaubensbekenntnisses, das Eustathius, Bischof von Sebaste1, unterschrieben hat
Inhalt: Denen, die zur Wahrheit zurückkehren wollen oder verdächtig sind, muß man das Nizänische S. 145 Symbolum in der richtigen Auslegung vorlegen. Manche sind ja schuld der Mißdeutung gewisser Begriffe des Symbols irregegangen, so Marcell wegen ὁμοούσιος [homoousios] („wesenseins”) und Sabell wegen der vermeintlichen Gleichsetzung von οὐσία [ousia] und ὑπόστασις [hypostasis] („Wesen” und „Person”) (c. 1). Es folgt das Nizänische Glaubensbekenntnis im Wortlaut (c. 2). Das Bekenntnis ist in bezug auf den Hl. Geist mangelhaft. Jedenfalls muß noch mit dem Anathem belegt werden, wer ihn ein Geschöpf nennt oder seine wesenhafte Heiligkeit bestreitet. Mit solchen ist eine kirchliche Gemeinschaft nicht möglich. Der Hl. Geist kann auch nicht als „geboren” oder „ungeboren” gekennzeichnet oder ein „dienstbares” Wesen genannt, noch auch dem Sohne vorgezogen werden, so wenig wie der Sohn dem Vater (c. 3). — Verfaßt ist das Schreiben 373.
Über Eustathius von Sebaste handelt ausführlich Fr. Loofs, Eustathius von Sebaste und die Chronologie der Basilius-Briefe, Halle 1898. Vgl. auch J. Schäfer, Basilius des Großen Beziehungen zum Abendlande. Münster 1909. S. 143 ff., 182 ff. ↩
