Vierzehntes Kapitel. Anklagen wegen Zauberey, und ungerechte Bestrafung.
1. Noch etwas trug sich nach diesem zu. Fortunatianus, Aufseher der kaiserlichen Kasse, forderte einen der Soldaten, die unter ihm stunden, wegen Zauberey vor Gerichte, und unterwarf ihn der Folter. 2. Als er, von der Marter gezwungen, noch andere nannte, die seine Mitschuldige seyen, so wurde die Untersuchung dem Modestus, als dem Präfekte, übertragen, weil izt Personen vorgeführt wurden, die der Gerichtsbarkeit des vorherigen Richters nicht untergeben waren. 3. Die Untersuchung traf nun Alle. Der Kaiser gerieth in außerordentlichen Zorn, und hatte alle, die wegen der Philosophie berühmt, oder sonsten in den Wissenschaften gebildet waren, überdies einige am Hofe angesehene Männer, im Verdachte. Denn diese wurden ihm als solche angegeben, die ihm nachstellten. Ueberall erscholl Weheklagen, und es war ein allgemeiner Jammer. 5. Die Kerker S. 24 waren voll von Menschen, die ohne Ursache darinnen saßen. Auf den Straßen wurden mehrere Menschen herbeigeschleppt, als in den Städten zurücke blieben. 6. Die Schaaren, denen die Wache der ohne Ursache Herbeigeführten anvertraut war, bekannten, daß sie zur Sicherheit der Gefangenen nicht hinreichen, und fürchten, sie, deren Zahl größer sey, möchten sich die Flucht mit Gewalt erzwingen. 7. Die Verleumder kamen ohne Gefahr davon, und waren nur gezwungen, anzuklagen: die Verurtheilten aber wurden ohne rechtliche Beweise theils zum Tode verdammt, theils verloren sie ihr Vermögen, und hinterließen Kinder, Weiber und die übrige Verwandtschaft in der äußersten Noth. 8. Denn es war die Absicht, durch die mancherlei Verbrechen für den öffentlichen Schaz eine große Geldsumme zu sammeln.
