Neunzehntes Kapitel. Theilung zwischen Gratianus und Valentinianus dem Jüngern.
[J. 375.] 1. Als Valentinianus todt war, bedachten die Feldherren, Merobaudes und Equitius1, daß S. 31 Valens und Gratianus weit entfernt waren — jener war im Morgenlande, dieser aber von seinem Vater in Gallien zurückgelassen worden — und befürchteten zugleich, die jenseits des Isters wohnenden Barbaren möchten in das, seines Regenten beraubte, Reich einfallen. Daher riefen sie den jungen Sohn des Valentinianus, den er mit der ehemaligen Gattin des Magnentius2 erzeugt hatte, und der mit seiner Mutter nicht weit entfernt war, zu sich, und führten ihn mit dem Purpurkleide in den Palast, ungeachtet er kaum im fünften Jahre stund. 2. Gratianus und Valentinianus theilten nach dem Gutbefinden derer, welche die Staatsgeschäfte entschieden — denn wegen ihrer Jugend herrschten sie nicht selbst — das Reich also, daß dem Gratianus die Völker Galliens und ganz Iberien, auch die Insel Britannien zufiel: Valentinianus aber sollte Italien, Illyrien und ganz Libyen besitzen.