Sieben und funfzigstes Kapitel. Wahl der Feldherren und Aufbruch des Kaisers gegen den Eugenius.
1. Als Theodosius den Vorfall hörte, zürnte er nicht sehr darüber, und gab zu, daß die Streitenden sich selbst aufrieben. 2. Die Abgeordneten1 aber täuschte er durch Geschenke und Reden, die gemäßigt zu seyn schienen, und schickte sie nach Hause. 3. Aber gleich nach ihrer Abreise setzte er die Zurüstungen zum Kriege fort. Für den wichtigsten Punkt der Zurüstung hielt er ― wie ers auch wirklich ist ― die Wahl der Anführer. Daher verordnete er, daß die Römischen Legionen Timasius, und unter ihm Stilico anführte, der die Bruderstochter des Theodosius, Serena, geheirathet hatte; die mit ihm verbündeten Barbaren aber übergab er der Anführung des Gainas und Saul. 4. Den Oberbefehl theilte mit ihnen Bakurius, der sein Geschlechte aus Armenien ableitete, ein Mann von den besten Sitten und überdies im Kriegswesen wohl unterrichtet. 5. Diese Anordnung machte der Kaiser in der Hauptanführung. [J. 394.] Wie er nun den Aufbruch betrieb, ereignete sichs, daß seine Gattin Galla in Kindsnöthen starb, und ihre Bürde und das Leben zugleich verlor. Der Kaiser beweinte sie, nach dem S. 97 Homerischen Gesetze2, nur einen Tag, brach dann mit dem Heere auf, um den Krieg vollends anzuordnen, und ließ seinen Sohn Arkadius zurück, den er schon vorher zum Kaiser eingesetzt hatte. 7. Weil er aber noch jung war, wollte er das, was ihm wegen seiner Jugend an Klugheit noch fehlte, dadurch ergänzen, daß er den Rufinus bei ihm ließ, der zugleich Präfekt des Hofs war, in allen andern Stücken nach seinem Gutdünken regierte, und dasjenige that, was dem Kaiser die Fülle seiner Würde zutheilt.
Welcher fällt, der werde begraben! Die Noth gebietet
Hartes Herzens zu seyn, und einen Tag nur zu weinen.
Nach der Stollb. Uebers.
Billig demnach jedweden beerdigt, wie er (der da) gestorben,
Mit verhärteter Seel’, und Einen Tag ihn beweinend.
Nach der Vossischen.
Des Eugenius. ↩
Im Texte heißts: ταύτην κατὰ τὸν Ὁμηρικὸν νόμον δακρύσας ἐπ’ ἤματι [tautēn kata ton Homērikon nomon dakrysas ep’ ēmati]. Der Herausgeber muthmaßt λόγον [logon], statt νόμον [nomon]. Allein hätte er die Stelle selbst aufgesucht (Il. 19, 229.), so würde er gefunden haben, daß νόμος [nomos] ganz recht da steht. ↩
