22.
[Forts. v. S. 85 ] Beide Brüder hatten ― was vor allem gesagt werden muß ― die Ehre, auf kaiserlichem Besitz1 von der milden Hand des Kaisers kaiserlich gepflegt und erzogen zu werden, um als die letzten der Familie dem Throne erhalten zu bleiben. Auf solche Weise suchte Konstantius die zu Beginn seiner Regierung ergriffenen Maßnahmen in günstigeres Licht zu stellen, als wären sie nicht auf seinen Wunsch hin getroffen worden; zugleich wollte er durch die Gewährung der Teilnahme an der Regierung seine Großmut zeigen; ferner wollte er seine Herrschaft durch die Berufung der beiden Brüder festigen, was mehr Güte denn Weisheit verriet.
Vgl. Sokrates, Kirchengesch. 5, 2. ↩
