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Was weder Diokletian, der den Anfang in der (letzten) Christenverfolgung gemacht hatte1, noch sein Nachfolger Maximinianus, der ihn noch übertraf, je ersonnen hätte, noch auch Maximinus, der erst nach jenen, aber noch mehr als sie, gegen die Christen einschritt, und an dessen Verfolgung noch öffentliche Denkmäler erinnern, die von den Foltern erzählen2, an das dachte Julian, wie uns die berichten, welche in seine Geheimnisse eingeweiht waren. Allerdings wurde er an der Ausführung seiner Ideen verhindert durch Gottes Güte und durch die Tränen der Christen, die bei vielen reichlich flossen als einziges Mittel gegen den Verfolger. Was er wollte, war, daß die Christen jeglicher Freiheit beraubt und von allen Versammlungen, bürgerlichen Zusammenkünften, festlichen Akten, Gerichtsstühlen ausgeschlossen würden. Er glaubte nämlich, es gehe nicht an, daß einer sich daran beteilige, der nicht vor den aufgestellten Altären Weihrauch streut und auf solche Weise für die Beteiligung an jenen Ehren schwere Entschädigung zahlt. O ihr Gesetze, ihr Gesetzgeber, ihr Fürsten! Gleichwie der schöne Himmel, das Sonnenlicht, das Luftmeer sich in uneingeschränkter, neidloser Liebe allen mitteilt, so habt ihr allen Freien die Befugnis eingeräumt, in gleicher Weise und mit gleichem Rechte die Gesetze zu genießen. Julian jedoch hatte beabsichtigt, den Christen diese Befugnis zu nehmen, damit die, welche vergewaltigt werden, keinen Rechtsanspruch S. 136 erheben können und die, welche an Hab und Gut geschädigt werden oder sonst eine unstatthafte kleinere oder größere Strafe erhalten, im Gesetze keinen Beschützer finden, sondern in Verbannung und Tod geschickt und fast des Rechtes auf Luft verlustig erklärt werden können. Solches Unrecht verschaffte den Betroffenen größere Ehre und größere Freiheit vor Gott, erhöhte dagegen die Sündhaftigkeit und Ehrlosigkeit seiner Urheber.
