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Werke Gregor von Nazianz (329-390) Orationes XLV Reden (BKV)
IV. Rede

39.

[Forts. v. S. 94 ] Da nun manche uns in genannter Beziehung recht geben, aber insofern nicht, als sie es als Torheit bezeichnen, daß Konstantius einem so erbitterten, zu Kampf gereizten Manne die Herrschaft übertragen, ihn zuerst zum Feinde gemacht und hernach ihn mit Gewalt ausgestattet hatte, indem er nämlich durch Ermordung des Bruders die Feindschaft veranlaßt, durch die Cäsarenwürde die Macht anvertraut hatte, muß ich mich auch hierüber noch kurz äußern, um zu zeigen, daß des Konstantius Güte durchaus nicht töricht war, daß sie fürstlichen Sinn und Vorsicht verriet. Schämen würde ich mich, wenn ich von ihm solche Ehre empfangen hätte, aber trotz Kenntnis seiner hervorragenden Frömmigkeit ihm die gebührende Ehre versagen würde. Schulden wir als Diener des Wortes und der Wahrheit dieselbe doch auch denen, die uns nichts Gutes getan haben! Wir schulden die Ehre nach dem Tode (des Wohltäters), da wir nicht mehr dem Verdachte der Schmeichelei ausgesetzt sind und die Rede nicht mehr beargwöhnt werden kann.

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