18.
Im Hinblick also auf jene Idee des gedachten Lichtes, von der bei der unkörperlichen Welt die Rede war, schuf Gott die sinnlich wahrnehmbaren Gestirne, göttliche und überaus herrliche Gaben, die er, wie in einem Heiligtume, am reinsten Teile der körperlichen Natur, am Himmel, befestigte, und zwar zu vielen Zwecken: erstens, damit sie leuchten, zweitens zu Zeichen, dann zur Bestimmung der Jahreszeiten, schliesslich zur Unterscheidung der Tage, Monate und Jahre (1 Mos. 1, 14. 15), die doch die Masse der Zeit sind und den Begriff der Zahl hervorgebracht haben. Was für einen Nutzen und Vorteil ein jedes der genannten Gestirne gewährt, lehrt schon der Augenschein; aber zu besserem Verständnis ist es vielleicht nicht unpassend, auch mit der Vernunft die Wahrheit aufzuspüren. Da die gesamte Zeit in zwei Teile, in Tag und Nacht, geteilt ist, so verlieh der Allvater die Herrschaft über den Tag der Sonne, wie einem Grosskönig, und über die Nacht dem Monde und der Menge der anderen Gestirne. Die Grösse der der Sonne verliehenen Macht ist, wie gesagt, offenkundig; denn obgleich sie einzig und allein und nur für sich ist, hat sie als das ihr zugefallene Los die Hälfte der ganzen Zeit, den Tag, erhalten, hingegen alle übrigen mit dem Mond die andere Hälfte, die Nacht genannt ist; wenn die Sonne aufgeht, verdunkelt sich nicht nur, sondern verschwindet gänzlich vor der Fülle ihres Glanzes der Schein der zahlreichen Sterne; erst wenn sie untergeht, beginnen jene insgesamt die ihnen eigentümliche Beschaffenheit zu zeigen.
