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Da aber jeder wohlgeordnete Staat eine Verfassung hat, so musste der Weltbürger natürlich nach derselben Verfassung leben wie die ganze Welt. Diese Verfassung ist das vernünftige Naturgesetz, das man besser θεσμός (göttliche Satzung) nennt, da es göttliches Gesetz ist, nach welchem einem jeden das ihm Gebührende und Zukommende zuteil wird (Philo schreibt dem ersten Menschen (vor dem Sündenfall) die Eigenschaften des stoischen Ideals des Weisen zu; er ist nach ihm das Prototyp des Kosmopoliten, der in vollster Harmonie mit dem ορθος λογος Φυσεως (dem Welt- oder Naturgesetz) lebt und bestrebt ist, ganz nach dorn WilIen des Weltenlenkers zu handeln, um so das Ziel alles sittlichen Strebens, die Annäherung an Gott, zu erreichen. Vgl. Diog. La. Vll 88. Mark Aurel V 27.). Dieser Staat und diese Staatsverfassung musste aber schon vor dem Menschen Bürger haben, die mit Recht Grossbürger genannt werden könnten, da sie dazu bestimmt waren, den grössten Umkreis zu bewohnen, und im grössten und vollkommensten Staatswesen als Bürger eingetragen waren. Wer anders aber sollte das sein als jene vernünftigen und göttlichen Wesen, die teils unkörperlich und rein geistig teils — wie die Ge-stirne — nicht ohne Körper sind? Im Verkehr und im Zusammenleben mit diesen verbrachte er natürlich seine Zeit in ungetrübtem Glücke; ganz nahe verwandt mit dem Weltenlenker, da doch der göttliche Hauch voll in ihn geflossen war, belebte er sich alles nur zum Wohlgefallen des Vaters und Königs zu reden und zu tun, indem er seinen Spuren auf den Heerstrassen folgte, die die Tugenden bahnen, da nur den Seelen, die als Ziel die Ähnlichkeit mit dem göttlichen Schöpfer ansehen, sich ihm zu nähern gestattet ist.
