Erstes Kapitel. Arkadius und Honorius — Schilderung des Rufinus und Stilicho.
S. 104 [J. 395.] 1. Als nun die Regierung des Staats an den Arkadius und Honorius fiel, so schienen sie, dem Namen nach, die Macht zu haben. Allein die ganze Gewalt der Regierung hieng von dem Rufinus, in dem Morgenlande, und in den Abendländern von dem Gutachten des Stilicho ab. 2. Alle Rechtshändel wurden von ihnen, nach Willkühr, entschieden. Wer den Spruch mit Gold erkaufte, oder wer sonsten durch Verwandtschaft sich die Gunst des Richters erworben hatte, trug den Sieg davon. 3. In ihre Hände kamen die Güter, deren Besitzer von jedermann für glücklich gepriesen wurden. Einige bezeugten ihre Ehrfurcht durch Geschenke, und entgiengen auf diese Art den Verläumdungen, andere opferten S. 105 ihr Eigenthum auf, um eine obrigkeitliche Stelle zu erhalten, oder irgend das Verderben der Städte zu erkaufen.1 4. Und da nun alle Gattungen der Ungerechtigkeit über die Städte hereinbrachen, so strömte von allen Seiten Reichthum in die Häuser des (Rufinus und Stilicho), Armut aber herrschte überall in den Wohnungen der ehemals Reichen. 5. Von allem, was geschahe, erfuhren die Kaiser nichts, sondern schrieben nur,2 was Rufinus und Stilicho verordneten. 6. Als diese nun einen unermeßlichen Reichthum gesammelt hatten, so träumte Rufinus so gar, sich um das Reich zu bewerben, und dachte darauf, seine mannbare Tochter mit dem Kaiser zu vermählen, das für ihn die Gelegenheit seyn sollte, sich einzuschleichen. 7. Heimlich trägt er es einigen von der Aufwartung des Kaisers auf, und glaubt, niemand auf der Welt wisse von seinem Plan. Allein das Gerüchte brachte seinen Entwurf unter das S. 106 Volk. 8. Denn jedermann muthmaßte seine Absicht aus der Größe seines Uebermuths und dem täglich wachsenden Stolze, und der allgemeine Haß gegen ihn wurde noch größer. 9. Er aber ― wie wenn er seine kleine Verbrechen absichtlich durch größere Schandthaten decken wollte ― wagte folgendes:
― ― Cuicunque monile
Contextum gemmis, aut praedia culta fuissent,
Rufino populandus erat, dominoque parabat
Exitium fecundus ager, metuenda colonis
Fertilitas. Laribus pellit, detrudit avitis
Finibus, aut aufert vivis, aut occupat heres.
In Ruf. I. 187.
