Sechs und vierzigsten Kapitel. Standhaftigkeit und Verdienste des Generidus.
1. Den Olympius aber hatten die kaiserlichen Eunuchen bei dem Kaiser angegeben, er seie schuld, daß die S. 190 Sachen für den Staat nicht gut gehen, und brachten es dahin, daß er seines Amts entsetzt wurde. 2. Vor größerm Unglück bange, begab er sich auf die Flucht, und erreichte Dalmatien. 3. Der Kaiser schickt nun den Attalus als Präfekten nach Rom, und, sehr aufmerksam darauf, daß von dem, was in die Schatzkammer kommen sollte, nichts verborgen bleibe, sendet er den Demetrius, die Geschäfte des Attalus zu ergänzen, und das Vermögen des Fiscus zu untersuchen. 4. Er veränderte nun vieles in den Aemtern und in andern Stücken, setzte die vorigen Beamten ab, und gab die Stellen andern, befahl daher auch, Generidus solle alle Völker in Dalmatien anführen, und auch über diejenigen gesetzt seyn, die das obere Pannonien, Norikum und Rhätien, und bis an die Alpen hin bewachten. 5. Generidus war zwar von Geburt ein Barbar, aber, dem Charakter nach, zu allen Tugenden geschaffen, besonders durch Geld nicht zu gewinnen. 6. Den väterlichen Gebräuchen treu, ließ er sich von der Verehrung der Götter nicht abwendig machen, auch nicht, als das Gesetz eingeführt wurde, das denen, die nicht Christen waren, im Palaste den Gürtel1 zu tragen verbot. S. 191 Nach Erscheinung desselben blieb Generidus, der doch Befehlshaber der Soldaten zu Rom war, zu Hause, und legte den Gürtel gar ab. 7. Da aber der Kaiser ihn bat, er, als einer, der den Vornehmen beigezählt würde, er möchte nach seiner Ordnung in den Palast kommen, so antwortete er: Das Gesetz verbiete ihm, einen Gürtel zu tragen, und überhaupt denen, die nicht den Dienst der Christen annehmen, sich zu den Vornehmen zu rechnen. 8. Der Kaiser antwortete: über die anderen herrsche das Gesetz, über ihn aber, der für den Staat schon so viel gestritten habe, nicht. Generidus erwiederte: er könne sich nicht erlauben, eine Ehre anzunehmen, die zum Schimpfe aller gereiche, die um des Gesetzeswillen vom Kriegsdienste ausgeschlossen seyen ― und versahe auch seinen Dienst nicht eher wieder, bis der Kaiser, aus Schaam und durch Noth in diesen Umständen gezwungen, das Gesetz aufhob, und jedem, der des Generidus seiner Meinung war, die vornehmsten Aemter zu verwalten, und Kriegsdienste zu thun, verstattete. 10. Durch diese Großmuth erweckt, bildete Generidus den Soldaten durch beständige Uebungen, gab ihm sein Getraide, gestattete niemanden, etwas davon abzuziehen, wie gewönlich war, und von dem, was ihm die Schatzkammer S. 192 zollte, belohnte er nach Verhältniß diejenigen, die mehr arbeiteten. 11. Als ein solcher Mann wurde er den sich nähernden Barbaren furchtbar, und gewährte allen Völkern, deren Bewachung ihm zugetheilt war, alle Sicherheit.
Männer, die Ehrenämter bei Hofe und im Kriege verwalteten, trugen solche auszeichnende Gürtel. Daher der Gürtel zuweilen soviel als ein Ehrenamt war, also ungefähr, wie unsere Orden. Mit diesem Verbote kömmt überein, daß die protestantischen Officiere ehemals in Frankreich den Ludwigsorden nur an blauen Bändern, die katholischen aber an rothen tragen durften. ↩
