Acht und vierzigstes Kapitel. Unterhandlungen des Jovius mit Alarich.
[J. 409.] 1. An des Terentius Stelle machte der Kaiser den Eusebius zum Oberkämmerer, dem Valens übergab er das Amt, das Turpillion gehabt hatte, und nach dem Vigilantius stellte er den Allobich als Präfekt auf, glaubte auch nun, den Aufruhr der Soldaten gestillt zu haben. 2. Jovius aber, der sich alle kaiserliche Gewalt anmaßte, schickte Gesandten an Alarich, ihn aufzurufen, daß er bis Ravenna vorrücke; da solle der Frieden geschloßen werden. 3. Auf die Schreiben des Kaisers und Jovius kam Alarich nach Ariminum1 das dreißig Meilen von Ravenna entfernt ist, und alsbald eilte Jovius zu ihm, als Freund und Gastfreund Alarichs von Epirus her, und unterredete sich mit ihm wegen des Vertrags. 4. Alarich verlangte, es solle ihm jährlich eine bestimmte Summe Geldes, und ein gewißes Maaß Getraide gereicht werden, und gestattet seyn, beide S. 194 Venetien2 Norikum und Dalmatien zu bewohnen. 5. In Alarichs Gegenwart schrieb dieses Jovius an den Kaiser, gab aber ein besonderes Schreiben mit, worinnen er den Honorius ermahnt, den Alarich zum Befehlshaber beider Heere3 zu machen, damit er, durch diese Ehre gewonnen, von der Härte des Vertrags etwas nachließe, und den Vertrag unter erträglichen und bescheidenen Bedingungen machte. Bei Ankunft des Schreibens zürnte der Kaiser über die Kühnheit des Jovius, schickte aber einen Brief, worinnen er zu erkennen gab: als Präfekt der Leibwache und als Vorsteher der öffentlichen Abgaben könne er wohl die Summe des Geldes und das Maaß des Getraides bestimmen, die Würde aber oder Stelle eines Feldherrn werde er weder dem Alarich, noch einem seiner Landsleute geben.
