Ein und fünfzigstes Kapitel. Der Schwur beim Haupte des Kaisers soll eher gehalten werden, als wenn man bei Gott schwört.
1. So mäßig und klug diese Vorschläge Alarichs waren, und so sehr jedermann seine Mässigung S. 197 bewunderte, so erklärten Jovius und die neben dem Kaiser die Gewalt hatten, doch, die Forderungen seien nicht zu bewilligen, weil alle Magistrate geschworen haben, keinen Frieden mit Alarich zu machen. 2. Denn wäre der Eid bei Gott geschworen worden, so wäre er wohl nicht zu achten, da die göttliche Barmherzigkeit diese Gottlosigkeit verzeihe. Da man aber bei dem Haupte des Kaisers geschworen habe, so wäre es nicht erlaubt, einen solchen Schwur zu brechen. So verkehrt war der Sinn derer, die damals, von der Vorsehung verlassen, den Staat regierten!
Ende des fünften Buchs.
