1.
Diejenigen, die früher für ein anderes Glaubensbekenntnis eingenommen waren und nun mit den Rechtgläubigen in Verbindung treten wollen oder auch erst jetzt zum erstenmal die Unterweisung im Worte der Wahrheit verlangen, muß man in dem Glauben unterrichten, der von den seligen Vätern in der einst zu Nizäa versammelten Synode niedergeschrieben worden ist. Dasselbe dürfte sich auch für die empfehlen, die vermutlich gegen die gesunde Lehre sich stellen, und die ihre ketzerische Gesinnung mit scheinheiligen Ausflüchten bemänteln. Auch für sie genügt das vorliegende Symbolum. Entweder werden sie ihre geheime Krankheit heilen, oder sie werden sie in der Tiefe verbergen, dann aber selbst das Gericht für den Betrug zu tragen haben, uns aber die Verantwortung leicht machen am Tage des Gerichtes, wann der Herr „das im Finstern Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen offenbar machen wird1”. Man muß sie also aufnehmen, sobald sie ihren Glauben bekennen mit der von unsern Vätern zu Nizäa fixierten Formel und entsprechend dem gesunden Sinn dieser Worte. Es gibt ja S. 146 einige, die auch in diesem Glaubensbekenntnisse die Lehre der Wahrheit verfälschen und den Sinn der betreffenden Worte nach ihrem eigenen Gutdünken zurechtlegen. So hat wenigstens Marcell2 für einen gottlosen Angriff auf die Person (ὑπόστασις) [hypostasis] unseres Herrn Jesu Christi und seine Behauptung, er sei ein bloßes Wort, die Grundlage ebendort3 zu finden kühnlich vorgegeben, indem er nämlich der Bezeichnung „wesenseins” (ὁμοούσιος) [homoousios] eine falsche Deutung gab. Und einige Anhänger der Gottlosigkeit des Libyers Sabellius verstehen unter Person und Wesenheit (ὑπόστασις und οὐσια) [hypostasis und ousia] dasselbe und beziehen Anlaß und Vorwand zur Aufstellung ihrer Blasphemien eben von dort her, wo ja in der Glaubensformel geschrieben steht: „Wenn aber jemand sagt, der Sohn sei aus einer andern Wesenheit oder Hypostase (ἐξ ἑτέϱας οὐσίας ἤ ὑποστάσεως) [ex heteras ousias ē hypostaseōs], so belegt ihn die katholische und apostolische Kirche mit dem Banne.” Die Väter haben darin mit Wesenheit und Hypostase nicht dasselbe ausgedrückt. Hätten nämlich beide Worte nur einen und denselben Sinn, wozu hätte es dann zweier Worte bedurft? Vielmehr ist klar, daß sie, da die einen leugneten, er sei aus der Wesenheit des Vaters, die andern aber behaupteten, er sei nicht aus der Wesenheit, sondern aus irgendeiner andern Hypostase, beide Ansichten als der kirchlichen Lehre zuwider verworfen haben. Denn an der Stelle, wo sie ihre eigene Ansicht aussprachen, erklärten sie, der Sohn sei aus der Wesenheit des Vaters, ohne auch noch hinzuzufügen: „aus der Hypostase”. Demnach steht ersterer Ausdruck zur Widerlegung der verkehrten Ansicht, letzterer aber gibt Aufschluß über die Erlösungslehre4. Man muß also bekennen, der Sohn sei wesenseins mit dem Vater, wie geschrieben steht. Man muß aber auch bekennen, daß der Vater in eigener Person (Hypostase), der Sohn in S. 147 eigener und der Hl. Geist in eigener existiere, wie wieder jene deutlich kundgegeben haben. Denn klar und deutlich haben sie mit den Worten „Licht vom Lichte” zum Ausdruck gebracht, daß ein anderes das zeugende Licht sei und ein anderes das gezeugte, aber gleichwohl Licht und Licht, so daß nur von einer und derselben Wesenheit die Rede ist. Wir wollen nun auch das Nizänische Symbolum selbst vorlegen:
