2.
Doch, ehrwürdigste Brüder, weil Ihr bislang entweder aus mangelndem Verständnis für das Schickliche Eure Pflicht uns gegenüber nicht getan habt oder aus Voreingenommenheit für die von einigen wider uns ausgestreuten Verleumdungen uns eines freundschaftlichen Besuches nicht für würdig erachtet habt, wohlan, so wollen jetzt wir die Korrespondenz mit Euch aufnehmen und erklären uns bereit, die Anschuldigungen gegen uns in Eurer Gegenwart zu widerlegen; nur müssen unsere Ankläger sich dazu verstehen, in Gegenwart Eurer Gottseligkeit uns persönlich gegenüberzutreten. Werden wir S. 217 schuldig befunden, so wollen wir unsere Sünde eingestehen, und Ihr werdet nach dem Nachweis unserer Schuld beim Herrn Verzeihung erhalten, weil Ihr eine Gemeinschaft mit uns Sündern vermeidet. Diejenigen, die uns als schuldig erweisen, werden ihren Lohn empfangen, weil sie unsere versteckte Bosheit aufgedeckt haben. Wenn Ihr uns aber vor einem Schulderweis verurteilt, so werden wir damit in keiner Weise geschädigt, außer daß wir das uns allerteuerste Gut, Eure Liebe zu uns, missen. Ihr aber werdet voraussichtlich denselben Nachteil erleiden, wenn Ihr uns nicht habt, und zugleich mit dem Evangelium in Konflikt kommen, das da sagt: „Richtet unser Gesetz einen Menschen, ohne daß man ihn zuerst hört und sich klar macht, was er tut1?” Wer aber Schmähungen wider uns aussprengt, ohne für seine Aussagen einen Beweis beizubringen, wird offenbar infolge des Mißbrauches der Worte sich ein schlimmes Prädikat gefallen lassen müssen. Denn wie soll man den Verleumder2 anders bezeichnen als mit dem Prädikat, das seiner Handlungsweise entspricht? Doch soll der, der uns beschimpft, nicht ein Verleumder3, sondern Ankläger sein. Ja, er soll nicht einmal die Bezeichnung eines Anklägers bekommen, sondern er soll Bruder sein, der in Liebe uns mahnt und den Tadel zu unserer Besserung anbringt. Ihr aber sollt auf Beschimpfungen nicht hören, sondern die Anschuldigungen prüfen, und wir dürfen nicht ohne Heilung gelassen werden dadurch, daß man uns unsere Sünde nicht offenbart.
