1.
Es steht ja viel geoffenbart in der göttlich inspirierten Schrift, was die zu beobachten haben, die Gott gefallen wollen. Doch ich mußte mich entschließen, nur über die augenblicklich Euch interessierenden Punkte mich zu äußern — in bündiger Zusammenfassung dessen, was ich aus der göttlichen Schrift selbst gelernt habe, wobei ich aber den leicht auffindbaren (Schrift-) Beleg für die einzelnen Forderungen aufzusuchen denen überlasse, die sich eigens mit der Schriftlesung abgeben und die in die Lage kommen, auch andere darauf aufmerksam zu machen.
Ein Christ muß einen seiner „himmlischen Berufung1” würdigen Standpunkt haben und dem Evangelium Christi entsprechend leben2. Ein Christ darf sich nicht aufregen, sich auch durch nichts vom Denken an Gott und dessen Gebote und Gerichte abbringen lassen. Ein Christ muß in allweg besser sein als das Gesetz erfordert; er darf nicht schwören noch lügen3, nicht lästern4 noch schmähen5, nicht streiten6 noch sich rächen7; er darf nicht Böses mit Bösem vergelten8 noch zürnen9. Er muß jede Art von Unbill großmütig ertragen10, den Beleidiger im rechten Augenblick zur Rede stellen11, doch nicht, um leidenschaftlich für sich Genugtuung zu fordern, sondern auf die Besserung des Bruders bedacht — nach dem Gebote des Herrn12. Über einen abwesenden Bruder rede er nicht um ihn zu verunglimpfen, das wäre üble Nachrede, auch wenn das S. 52 gesagte wahr ist13. Er wende sich ab von dem, der gegen den Bruder solch üble Nachrede führt14. Ein Christ darf keine Possen reißen15, nicht lachen noch auch Witzereißer anhören16. Er darf nicht unnütz reden noch etwas sagen, was weder zum Nutzen der Zuhörer ist noch auch dem notwendigen, von Gott uns verstatteten Bedürfnis entspricht17. So sollen selbst die Arbeitenden — soweit möglich — in Stillschweigen zu arbeiten versuchen; gute Gespräche sollen bei ihnen anregen die, denen die Verwaltung des Wortes nach ihrer Bewährung anvertraut worden, damit der heilige Geist Gottes nicht betrübt werde. Wenn einer daherkommt, so darf er sich nicht (ohne weiteres) nahen oder mit einem der Brüder sprechen, bevor die, welche in allweg für eine gute Ordnung zu sorgen haben, geprüft haben, ob es Gottes Wille ist und zum allgemeinen Wohle. Der Christ darf nicht dem Weine ergeben sein18, noch leidenschaftlich den Fleischgenuß lieben19, darf überhaupt für keine Speise, kein Getränk eine Vorliebe haben20; denn wer kämpft, beherrscht sich in jeder Beziehung21. Von dem, was jeder zum Nießbrauche22 erhält, darf keiner etwas als sein Eigentum behalten oder auch nur aufbewahren23), vielmehr muß er für alles Sorge tragen wie für Herrengut, darf nichts von dem, was auch etwa beiseite geworfen oder vernachlässigt wird, übersehen. Keiner soll sein eigener Herr sein, sondern jeder soll in allweg so denken und handeln, als wäre er von Gott verpflichtet zum Dienst gleichgesinnten Brüdern gegenüber24 — und zwar jeder an seinem Platze25.
Vgl. Hebr. 3, 1. ↩
Vgl. Phil. 1, 27. ↩
Vgl. Matth. 5, 20. ↩
Tit. 3, 2. ↩
1 Tim. 2, 13. ↩
2 Tim. 2, 24. ↩
Röm. 12, 19. ↩
Röm. 12, 17. ↩
Matth. 5, 22. ↩
Jak. 5, 8. ↩
Tit. 2, 15. ↩
Matth. 18, 15. ↩
Vgl. 2 Kor. 12, 20; 1 Petr. 2, 1. ↩
Vgl. Jak. 4, 11. ↩
Vgl. Eph. 5, 4. ↩
Vgl. Luk. 6, 25; Jak. 4, 9. ↩
Vgl. Eph. 5, 4. ↩
1 Petr. 4, 3; Röm. 14, 21. ↩
Röm. 14, 21. ↩
2 Tim. 3, 4. ↩
1 Kor. 9, 25. ↩
Nießbrauch = Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen. Ein anderes Wort dafür ist Nutzniessung. ↩
Vgl. Apg. 4, 32. ↩
Vgl. 1 Kor. 9, 19. ↩
Vgl. 1 Kor. 15, 23. ↩
