28.
Hierzu werden wahrscheinlich meine Gegner bemerken, der sei „gottgefällig“, der „die von den Vätern ererbten Gebräuche bewahre“, und keineswegs gottlos, wenn er auch die Gebräuche anderer nicht unbeachtet ließe. Andererseits sei der nicht gottlos, der bei diesen oder jenen Leuten für gottlos gelte, wenn er gemäß den vaterländischen Gebräuchen das Eigene verehre, dagegen das bekämpfe und verzehre, was sich bei einem Volk vorfände, das ganz andere Gesetze habe. Man sehe zu, ob dies nicht eine arge Verwirrung über die Begriffe Gerechtigkeit, Heiligkeit und Frömmigkeit darstellt. Denn die Frömmigkeit wäre gar nicht deutlich1 abgetrennt und hätte keine eigene gewisse Art und würde auch die nicht als fromm kennzeichnen, die ihre Forderungen erfüllen. Wenn nun die Frömmigkeit und die Heiligkeit und die Gerechtigkeit zu den relativen Begriffen gehören sollen, so dass „heilig“ und „gottlos“ dasselbe wäre, je nachdem man diese oder jene Zustände und Gesetze zum Vergleich heranziehen würde, so erwäge man, ob nicht folgerichtig auch die Besonnenheit zu den relativen Begriffen gehören müßte und die Tapferkeit und die Einsicht und die Erkenntnis und die übrigen Tugenden. Das wäre aber doch das Widersinnigste, was es geben könnte.
S. 475 Für diejenigen nun, die sich in einfacher Weise und nach gewöhnlichem Sprachgebrauche zu den angeführten Worten des Celsus stellen, wird das Gesagte genügen. Da wir aber glauben, dass auch solche Leute auf diese Schrift stoßen werden, die die Sache gründlicher prüfen können, so wollen wir es wagen, einige wenige tiefere Gedanken, die mit einer gewissen mystischen und geheimnisvollen Betrachtung verbunden sind, über die Worte des Celsus vorzubringen, „ dass von Anfang an“ die verschiedenen Orte auf Erden „teils diesen, teils jenen zur Aufsicht zugewiesen worden sind“. Wir wollen hierbei, so gut wir können, dartun, dass unsere Lehre von den Ungereimtheiten, die wir eben erwähnt haben, frei ist.
von der Gottlosigkeit ↩
