25.
Doch wir wollen auch die folgenden Worte des Celsus betrachten, die so lauten: "Die Juden nun, die ein besonderes Volk geworden sind und sich nach der Landessitte Gesetze gegeben haben und diese bei sich auch jetzt noch bewahren und einen Gottesdienst haben, der, wie er sonst auch immer beschaffen sein mag, doch von den Vätern ererbt ist, handeln ähnlich wie die andern Menschen; denn ein jedes Volk hält die von den Vorfahren überkommenen Gebräuche, von welcher Art sie auch sein mögen, in Ehren. Ein solches Verhalten scheint auch von Nutzen zu sein, nicht nur insofern, als die einen S. 471 diese, die andern jene Bestimmungen zu treffen für gut fanden und man an den für die Gesamtheit gültigen Beschlüssen festhalten muß, sondern auch deshalb, weil es wahrscheinlich ist, dass die Teile der Erde von Anfang an teils diesen, teils jenen zur Aufsicht zugewiesen und in bestimmte Herrschergebiete geschieden sind und so auch verwaltet werden. Und so dürfte sich wohl das staatliche Leben bei den einzelnen Völkern richtig vollziehen, wenn es so geschieht, wie es jenen Herrschern lieb ist. Nicht gottgefällig aber scheint es zu sein, die Gebräuche abzuschaffen, die an den verschiedenen Orten von Anfang an eingeführt worden sind." Celsus gibt mit diesen Worten zu verstehen, die Juden seien in alten Zeiten Ägyptier gewesen, seien aber später "ein besonderes Volk geworden und hätten sich Gesetze gegeben, die sie sorgfältig bewahren". Und um nicht1 die angeführten Worte des Celsus zu wiederholen, so behauptet er, dass es den Juden auch "von Nutzen sei, die ererbten Gebräuche zu pflegen", ebenso wie "den andern Völkern, die das Eigene in Ehren hielten". Und dafür, dass es den Juden "von Nutzen sei, die ererbten Gebräuche in Ehren zu halten", führt er eine bestimmte tiefere Ursache an, indem er dunkel andeutet, dass von denjenigen, welche "die Aufsicht" über "das Land" der einzelnen Völker erhalten hätten, "die Gesetze" für diese im Zusammenwirken mit den Gesetzgebern "aufgestellt worden seien". Er scheint damit anzudeuten, dass auch das Volk und Land der Juden unter der Aufsicht eines oder mehrerer2 stehe, durch dessen oder durch deren Zusammenwirken mit Moses die Gesetze der Juden gegeben worden seien".
