310. Frage.
[Forts. v. S. 363 ] Darf in einem gemeinen Hause Abendmahl gehalten werden?
Antwort. Wie die Schrift kein gemeines Gefäß in das Heiligthum zu bringen erlaubt, ebenso darf auch der Gottesdienst in keinem gemeinen Hause gehalten werden, da das alte Testament auf Gottes Befehl ausdrücklich Solches verbietet; da nun aber der Herr sagt: „Hier ist mehr als der Tempel,“1 und der Apostel sagt: „Habet ihr denn nicht Häuser zum Essen und Trinken? Was soll ich euch sagen? Soll ich euch loben? Hierin lobe ich euch nicht. Denn ich habe euch überliefert, was ich empfangen habe“ u. s. w. Hieraus lernen wir, daß wir weder wie bei einem gemeinen Mahle in der Kirche essen und trinken, noch das Abendmahl des Herrn in einem Hause entehren dürfen, ausgenommen, wenn Jemand im Nothfalle einen reineren Ort oder ein reineres Haus zur gelegenen Zeit auswählt.
Matth. 12, 6. ↩
