60. Frage.
Hat Jemand voreilig beschlossen, Etwas zu thun, was Gott nicht wohlgefällig ist, muß Dieser seinen bösen Vorsatz aufgeben oder aus Furcht vor der Lüge die Sünde thun?
Antwort. Da der Apostel sagt: „Nicht weil wir fähig sind, aus uns selbst Etwas zu denken,1 und selbst der Herr bekennt: „Ich kann Nichts aus mir selbst thun,“2 und ferner: „Die Worte, die ich zu euch rede, rede ich nicht aus mir selbst,“3 und an einem anderen Orte sagt: „Ich bin vom Himmel herabgekommen, nicht damit ich meinen Willen thue, sondern den Willen des Vaters, der mich gesandt hat;“4 so muß ein Solcher Buße thun: erstens weil er es gewagt hat, aus sich selbst Etwas zu S. 218 beschließen, was es immer sein mag, denn nicht einmal das Gute darf man eigenmächtig thun. Dann aber, was noch mehr ist, weil er sich nicht gescheut hat, Etwas wider den Willen Gottes zu beschließen. Daß man aber Das gegen das Gebot des Herrn mit Übereilung Beschlossene aufgeben müsse, zeigt sich deutlich bei dem Apostel Petrus, der in Übereilung bei sich beschlossen hatte: „Du sollst mir die Füße in Ewigkeit nicht waschen,“ als er aber dann die Erklärung des Herrn vernahm: „Wenn ich dich nicht wasche, so hast du keinen Theil an mir,“ sofort seine Meinung änderte und sagte. „Herr, nicht allein meine Füße, sondern auch die Hände und den Kopf.“5
