94. Frage.
Wenn Jemand, ohne die Steuern entrichtet zu haben, in die Brüderschaft tritt, seine Verwandten aber seinetwegen angegangen und gequält werden, ob Dieses ihm oder Denen, die ihn aufgenommen haben, kein Bedenken und keinen Nachtheil verursacht.
S. 238 Antwort. Unser Herr Jesus Christus antwortete Denen, die ihn fragten, ob es erlaubt sei, dem Kaiser Zins zu geben, oder nicht: „Zeiget mir einen Denar! Wessen Bild und Umschrift trägt er?“ Als sie aber sagten: „Des Kaisers,“ antwortet er ihnen und sprach: „Also gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“1 Da nun hieraus deutlich hervorgeht, daß die erklärter Maßen dem Kaiser unterworfen sind, bei denen, was des Kaisers ist, gefunden wird, so muß Derjenige, der mit Etwas, was des Kaisers ist, zur Brüderschaft kommt, nothwendig die Steuern entrichten. Ist er aber mit Zurücklassung alles Eigenthums von seinen Verwandten fortgezogen, so fällt sowohl für ihn wie für die, so ihn aufgenommen haben, jedes Bedenken weg.
Luk. 20, 22. 24. ↩
