2.
Und da es damals noch solche gab, die behaupteten, der Sohn sei aus dem Nichts ins Dasein gesetzt worden, so haben die Väter, um auch diese Gottlosigkeit abzuschneiden, des Ausdruckes „wesensgleich” sich bedient. Zeit- und raumlos ist die Verbindung des Sohnes mit dem Vater. Diese Auffassung der Männer1 erhellt S. 105 auch aus den (im Symbolum dem ὁμοούσιον [homoousion]) vorausgehenden Worten: Nachdem sie nämlich gesagt hatten „Licht vom Lichte” und „aus der Wesenheit des Vaters sei der Sohn gezeugt, nicht geschaffen”, fügten sie dem das „wesensgleich” (ὁμοούσιον [homoousion]) bei, um so anzuzeigen, daß der Begriff von Licht, den man sich beim Vater macht, auch auf den Sohn passen würde. Denn wahres Licht wird von dem wahren Lichte — schon mit Bezug auf den Begriff Licht — nicht verschieden sein. Da nun der Vater das anfangslose Licht ist, der Sohn aber das geborne Licht, beide aber Licht sind, so haben die Väter mit Recht den Sohn als „wesensgleich” bezeichnet, um die Gleichbürtigkeit der Natur anzuzeigen. Die einander verschwisterten Dinge werden doch nicht wesensgleich genannt, wie einige angenommen haben. Vielmehr werden wesensgleich genannt das Ursächliche und das aus dem Ursächlichen ins Dasein Getretene, sofern beide Teile dieselbe Natur haben.
Die Konzilsväter von Nizäa. ↩
