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Hierauf wollen wir die folgenden Worte des Celsus betrachten, die so lauten: „ Sie haben auch ein solches Gebot, welches fordert, dass man den Angreifer nicht abwehren soll, und wenn dieser, sagt es,1 auf den einen Backen schlägt, so halte du auch den andern hin2 . Auch diese Mahnung ist sehr alt und gar trefflich schon früher ausgesprochen; von ihnen aber ist sie in bäurischer Form wiedererzählt. Denn nach der Darstellung Platos hat sich Sokrates mit Kriton folgendermaßen unterhalten: 'Man darf also unter keinen Umständen Unrecht tun. - Nimmermehr! - Also darf man auch nicht, wenn uns ein S. 715 Unrecht zugefügt ist, mit Unrecht erwidern, wie die große Menge meint, da man eben durchaus kein Unrecht tun darf. - Offenbar nicht. - Wie aber nun? Darf man, mein Kriton, Böses tun oder nicht? - Man darf es doch wohl nicht, mein Sokrates. - Wie aber? Das Böse, das man erleidet, mit Bösem zu vergelten, ist das gerecht, wie die große Menge sagt, oder nicht gerecht? - Keineswegs! - Ja, denn den Menschen Böses tun unterscheidet sich wohl gar nicht vom Unrecht tun. - Du hast Recht. - Also darf man einem Menschen weder mit Unrecht erwidern, noch Böses zufügen, selbst wenn man noch so viel Böses von ihm zu leiden hat'. Dieses sagt Plato und wiederum auch das Folgende: `Erwäge also auch du recht wohl, ob du gemeinschaftliche Sache mit mir machst und einverstanden bist, und wir also bei unserer Beratung davon ausgehen können, dass es niemals recht sei, Unrecht zu tun oder mit Unrecht zu erwidern, oder wenn man selbst Böses erleidet, sich dadurch zu wehren, dass man seinerseits Böses tut, - oder ob du davon abstehen und mit diesem ersten Satze nichts gemein haben willst! Denn meine Meinung ist dies schon längst und auch jetzt noch.' Plato billigte also diese Ansicht, sie war aber auch noch früher von göttlichen Männern vertreten worden. Aber hierüber und über all das andere, was sie verfälschen, mag das Gesagte genügen; wer aber Lust hat, noch S. 716 ausführlicher darüber nachzuforschen, wird es erfahren können. “
