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Celsus ermahnt uns weiter, „wir sollten obrigkeitliche Ämter in der Vaterstadt übernehmen, wenn die Erhaltung der Gesetze und die Gottesfurcht auch dieses fordere“. Wir aber wissen, daß in jeder Stadt noch eine andere Heimatgemeinde durch das Wort Gottes S. 826 gegründet ist, und ermahnen deshalb diejenigen, welche durch ihre Redegabe und sittliche Lebensführung zum Regieren fähig sind, die Gemeinden zu leiten. Herrschsüchtige Männer lassen wir nicht zu, zwingen aber solche1 , die aus großer Bescheidenheit die gemeinsame Sorge für die Kirche Gottes nicht voreilig auf sich nehmen wollen. Gerade unsere trefflichen Vorsteher haben ihr Amt durch Zwang erhalten, indem „der große König“ sie dazu nötigte, von dem wir glauben, daß er der Sohn Gottes, Gott, das Wort ist. Und wenn die Vorsteher in der Kirche die nach Gottes Willen geordnete „Vaterstadt“ - ich meine aber die Kirche - trefflich regieren, mögen sie dazu ausgewählt oder [gezwungen] sein, so regieren sie auch nach den Geboten Gottes, ohne deshalb etwas von den gegebenen2 Gesetzen zu verletzen.
Wenn nun die Christen die übernahme von staatlichen Ämtern ablehnen, so tun sie das nicht, um sich den gemeinsamen Dienstleistungen des bürgerlichen Lebens zu entziehen, sondern um sich für den göttlicheren und notwendigeren Dienst an der Kirche Gottes zum Wohle der Menschen zu erhalten. Hier haben sie in notwendiger und zugleich in gerechter Weise die Leitung und sind für alle besorgt: für diejenigen, welche der Kirche angehören, daß sie täglich sittlicher leben, und für diejenigen, welche anßerhalb der Kirche stehen, da0 sie zu den heiligen Worten und Werken des3 Glaubens gelangen. Indem sie so Gott wahrhaft verehren und so viele, als möglich, zu gekehren suchen, sind sie ganz von dem Worte Gottes und seinem göttlichen Gesetze durchdrungen, um so mit dem allmächtigen Gotte geeint und verbunden zu werden durch seinen Sohn, der das Wort und Weisheit und Wahrheit und Gerechtigkeit ist und jeden mit Gott vereint, der entschlossen ist, durchaus nach dem Willen Gottes zu leben.
