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Daß aber die Ehrung [des Sohnes] Gottes und so auch die Gottes des Vaters nur im Verlauf eines rechtschaffenen Lebens erfolgt, darüber können wir wohl durch zwei Schriftstellen belehrt werden, die so lauten: „Du, der du dich des Gesetzes rühmst, mißachtest Gott durch die Übertretung [des Gesetzes]“, und: „Wieviel schlimmer wird nach eurer Meinung die Strafe sein, die über den verhängt werden wird, der den Sohn Gottes mit Füßen getreten und das Blut des Bundes, mit dem er geheiligt wurde, für gemein erachtet und an dem Geiste der Gnade gefrevelt hat.“ Denn wenn einer, der das Gesetz übertritt, „durch seine Übertretung des Gesetzes Gott mißachtet“, wenn der „den Sohn Gottes mit Füßen tritt“, welcher das Wort nicht annimmt, so ist es klar, daß man „Gott ehrt“, wenn man das Gesetz befolgt, aber nur dann „Gott ehrt“ wenn man mit dem Worte Gottes und seinen Werken geschmückt und ausgestattet ist. Hätte Celsus gewuußt, wer „Gott S. 742 angehört“, und daß dies allein die Weisen sind, und wer Gott fremd gegenübersteht, und daß dies alle die Schlechten sind, die nicht die geringste Neigung zur Übung der Tugend in sich fühlen, so hätte er eingesehen, wie man diese Worte [verstehen] muß: „Wer also alle diejenigen ehrt und verehrt, welche Gott angehören, wie sollte der ihn kränken, da alle sein Eigentum sind?“
