1. Kapitel1
S. 407 Cyprianus entbietet dem Bruder Successus seinen Gruß. Daß ich euch nicht sofort geschrieben habe, hat darin seinen Grund, daß es für sämtliche Kleriker angesichts des Kampfes ganz unmöglich war, von hier wegzukommen; sie sind alle in der Ergebung ihres Herzens für den göttlichen und himmlischen Ruhm (des Martyriums) gerüstet. Wisset jedoch, daß nun die Boten zurückgekommen sind, die ich deshalb nach Rom geschickt hatte, um den wahren Inhalt des auf uns bezüglichen Erlasses zu ermitteln und uns zu melden, wie er auch lauten möge. Denn es sind darüber gar widersprechende und unsichere Gerüchte verbreitet. In Wahrheit aber verhält es sich damit folgendermaßen: Valerianus hat an den Senat die Verordnung erlassen, die Bischöfe, Presbyter und Diakone sollten sofort hingerichtet werden, die Senatoren aber und die ehrenwerten Männer2 und römischen Ritter sollten ihrer Würde und ihrer Güter verlustig gehen, und wenn sie auch nach der Einziehung ihres Vermögens noch weiter Christen blieben, sollten sie gleichfalls mit dem Tode bestraft werden; vornehme Frauen solle man unter Verlust ihrer Güter in die Verbannung schicken, alle kaiserlichen Beamten3 jedoch, die schon früher das Bekenntnis abgelegt hätten oder es jetzt noch ablegten, solle man absetzen und gefesselt samt den Akten auf die kaiserlichen Besitzungen bringen lassen. Kaiser Valerianus hat seiner Verfügung4 auch noch eine Abschrift des Briefes beigefügt, den er unsertwegen an die Statthalter der Provinzen gerichtet hat. Täglich hoffen wir auf das Eintreffen dieses Schreibens, indem wir, kraft unserer Glaubensstärke, aufrecht stehen, bereit, das Leiden zu S. 408 ertragen, und von der Hilfe und Gnade des Herrn die Krone des ewigen Lebens erwarten. Wisset aber, daß Sixtus5 am 6. August auf einem Friedhof, zusammen mit vier Diakonen6, hingerichtet worden ist. Aber diese Verfolgung setzen die Präfekten in Rom noch täglich fort, und alle, die ihnen angezeigt werden, werden mit dem Tode bestraft und ihre Güter vom Staate eingezogen.
Inhalt des Briefes 80: Von dem neuen Prokonsul Galerius Maximus im Sommer 258 nach Karthago zurückgerufen, erhielt Cyprian bald darauf durch seine nach Rom gesandten Boten sichere Kunde von dem verschärften kaiserlichen Erlaß, der sich in erster Linie gegen die Bischöfe und Priester richtete, und gleichzeitig von dem Tode des Papstes Sixtus II., der zusammen mit vier Diakonen ein Opfer der Verfolgung geworden war. Von diesen Tatsachen macht Cyprian im vorliegenden Brief dem Bischof Successus (Vermutlich ist es derselbe Bischof, der uns schon in den Briefen 57, 67 und 70 begegnet ist.) Mitteilung mit der Bitte, diese an die anderen Amtsgenossen weiterzugeben. Geschrieben im August 258. ↩
„Egregius vir“ war ein Ehrentitel, der hauptsächlich den hohen kaiserlichen Beamten zukam, z. B. den Procuratores (Oberverwaltern der kaiserlichen Einkünfte) in den Provinzen. ↩
Die „Caesariani“ waren höhere Finanzbeamte. ↩
Das hier gebrauchte Wort „oratio“ bezeichnet in der Kaiserzeit auch sonst oft ein kaiserliches Schreiben. ↩
Sixtus II., der Nachfolger des Stephanus, der am 6. August 258 auf dem Calixtusfriedhof in Rom enthauptet wurde, hatte kaum ein Jahr lang den Stuhl Petri inne. ↩
Im liber pontificalis sind ihre Namen aufgeführt: Januarius, Magnus, Vincentius und Stephanus. ↩
