1. Kapitel1
Cyprianus, Liberalis, Caldonius, Nicomedes, Cäcilius, Junius, Marrutius, Felix, Successus, Faustinus, Fortunatus, Victor, Saturninus, ein zweiter Saturninus, Rogatianus, Tertullus, Lucianus, Sattius, Secundinus, ein weiterer Saturninus, Eutyches, Ampius, ein vierter Saturninus, Aurelius, Priscus, Herculaneus, Victoricus, Quintus, Honoratus, Manthaneus, Hortensianus, Verianus, Jambus, Donatus, Pomponius, Polycarpus, Demetrius, S. 199 ein anderer Donatus, Privatianus, Fortunatus, Rogatus und Monnulus entbieten dem Bruder Cornelius ihren Gruß.
Wir hatten zwar, teuerster Bruder, schon längst nach vorherigem gegenseitigen Meinungsaustausch unter uns beschlossen2, es sollten diejenigen, die in den Stürmen der Verfolgung vom Widersacher aus dem Geleise und zu Fall gebracht wurden und sich durch verbotene Opfer befleckt hätten, erst eine geraume Zeit volle Buße tun und nur, wenn eine gefährliche Krankheit sie bedrohe, angesichts des Todes den Frieden erlangen. Denn es wäre ein Unrecht gewesen, und die väterliche Güte und göttliche Milde gestattete es nicht, den Anklopfenden die Kirche zu verschließen und den Reumütigen und Flehenden die Hilfe der Heilshoffnung zu versagen und sie beim Scheiden aus dieser Welt ohne Gemeinschaft und Frieden zum Herrn zu entlassen. Hat er doch selbst die Erlaubnis und Weisung gegeben: was auf Erden gebunden sei, solle auch im Himmel gebunden bleiben, was aber hier zuerst in der Kirche gelöst werde, solle auch dort gelöst werden können3. Nachdem wir freilich den Tag einer zweiten Verfolgung4 immer näher kommen sehen und häufige und beständige Anzeichen uns mahnen, zum Krieg, den der Feind uns ansagt, gewappnet und bereit zu sein und auch das von der göttlichen Gnade uns anvertraute Volk durch unsere Aufmunterung zu rüsten und alle Streiter Christi, die nach Waffen verlangen und den Kampf fordern, ohne Ausnahme im Heerlager des Herrn zu sammeln, haben wir es unter dem Drang der Umstände für nötig erachtet, diejenigen, die des Herrn Kirche nicht verlassen haben und seit dem ersten Tage ihres Falles unablässig Buße tun und wehklagen und den S. 200 Herrn anflehen, den Frieden zu erteilen und sie zu dem bevorstehenden Kampfe zu bewaffnen und zu rüsten.
Inhalt des Briefes 57: In diesem Synodalschreiben geben die 42 Teilnehmer der Maiversammlung 252 ihrem römischen Amtsgenossen Cornelius Kenntnis von dem angesichts der bevorstehenden neuen Verfolgung gefaßten Beschluß. In der Hoffnung, daß auch Cornelius ihre Auffassung sich zu eigen macht, begründen sie eingehend die Notwendigkeit, allen wahrhaft bußfertigen Gefallenen die kirchliche Gemeinschaft zu gewähren.Geschrieben im Mai oder Juni 252. ↩
Dieser Beschluß war auf der Frühjahrssynode 251 gefaßt worden. ↩
Vgl. Matth. 18, 18. ↩
Sie brach bald darauf auch wirklich aus. Vgl. Band I. S. XXVII. ↩
