1. Kapitel1
S. 64 Cyprianus entbietet seinen Gruß den Presbytern und Diakonen, seinen Brüdern.
Es wundert mich, teuerste Brüder, daß ihr auf die vielen Briefe, die ich so häufig an euch gesandt habe, noch nichts erwidert habt, obwohl doch für das Wohl oder die Bedürfnisse unserer Brüder jedenfalls dann am besten Sorge getragen wird, wenn wir uns in unseren Entschlüssen über das jeweils einzuschlagende Verfahren nach euren Mitteilungen richten können. Nachdem ich jedoch sehe, daß für mich noch keine Möglichkeit besteht, zu euch zu kommen, und daß bereits der Sommer begonnen hat, die Jahreszeit, die uns mit beständigen, schweren Krankheiten heimsucht, so halte ich es für nötig, unseren Brüdern entgegenzukommen. Wenn also solche, die von den Märtyrern Empfehlungsschreiben2 erhalten haben und sich auf deren Vorrecht bei Gott berufen können, von irgendeinem Ungemach oder einer gefährlichen Krankheit betroffen werden, so brauchen sie nicht erst unsere Rückkehr abzuwarten, sondern sie können vor jedem beliebigen anwesenden Presbyter oder auch, wenn ein solcher nicht zu finden und das nahe Ende schon zu befürchten ist, vor einem Diakon das Bekenntnis ihrer Sünde ablegen, so daß sie nach der Handauflegung zur Buße vor den Herrn kommen mit dem Frieden, dessen Gewährung die Märtyrer in ihren Briefen an uns gewünscht haben.
Inhalt des Briefes 18: Zu Beginn des Sommers, der meist auch eine Häufung der Krankheiten mit sich bringt, erlaubt Cyprian seinem Klerus, Gefallenen, die in Todesgefahr kommen, die Wiederaufnahme in die Gemeinde zu gewähren, zumal wenn sie sich auf ein Empfehlungsschreiben von Märtyrern berufen können.Geschrieben im Frühsommer 250. ↩
Ein solches Empfehlungsschreiben (libellus) liegt uns in Brief 23 vor. Wohl zu unterscheiden sind davon die Opferzeugnisse, die gleichfalls ‚libelli‘ heißen. Über diese vgl. Band I, S. 84, Anm. ↩
