1. Kapitel1
S. 332 Cyprianus und die übrigen entbieten ihrem Bruder Stephanus ihren Gruß.
Um einige Verfügungen zu treffen und in gemeinsamer Beratung und Prüfung festzulegen, haben wir es, teuerster Bruder, gelegentlich der Zusammenkunft einer größeren Zahl von Bischöfen für nötig befunden, eine feierliche Versammlung2 abzuhalten, in der allerlei Fragen vorgebracht und behandelt wurden. Vor allem aber muß ich einen Punkt dir mitteilen und mit deiner Erhabenheit und Weisheit besprechen, der sich besonders auf das bischöfliche Ansehen sowie auf die aus göttlicher Anordnung und Einsetzung stammende Einheit und Würde der katholischen Kirche bezieht. Wir beschlossen nämlich, daß diejenigen, die draußen außerhalb der Kirche sich eintauchen und bei Ketzern und Abtrünnigen durch unreines und unheiliges Wasser besudeln ließen, getauft werden müssen, wenn sie zu uns und zu der einen Kirche kommen. Denn es genügt noch nicht, ihnen zum Empfang des Heiligen Geistes die Hand aufzulegen, wenn sie nicht auch die Taufe der Kirche erhalten. Denn erst dann können sie vollständig geheiligt werden und Kinder Gottes sein, wenn sie aus beiden Sakramenten geboren werden, da geschrieben steht: „Wenn einer nicht geboren ist aus dem Wasser und dem Geiste, so kann er nicht eingehen in das Reich Gottes3.“ Wir finden nämlich in der Apostelgeschichte, daß auch die Apostel dieses Wort beobachtet und in der Wahrheit des heilbringenden Glaubens eingehalten haben. Denn als im Hause des Hauptmanns Cornelius über die dort versammelten, von Glaubenseifer glühenden und von ganzem Herzen auf den Herrn vertrauenden Heiden der Heilige Geist herabgekommen war, von dem erfüllt sie Gott in verschiedenen Sprachen benedeiten, da befahl eingedenk der göttlichen Vorschrift und des Evangeliums der selige Apostel Petrus S. 333 nichtsdestoweniger eben diese, die doch schon des Heiligen Geistes voll waren, auch noch zu taufen, um ja nichts zu unterlassen, sondern damit die apostolische Lehre in allen Stücken sich an das Gesetz der göttlichen Vorschrift und des Evangeliums halte. Daß aber das, was die Ketzer vornehmen, keine Taufe ist und daß die Widersacher Christi nichts durch die Gnade Christi ausrichten können, haben wir erst jüngst eingehend dargelegt in dem Briefe, der in dieser Angelegenheit an unseren Amtsgenossen Quintus in Mauretanien gerichtet wurde, sowie in dem Schreiben, das unsere Amtsgenossen schon vorher an ihre Mitbischöfe in Numidien erlassen haben. Von diesen beiden Briefen lasse ich Abschriften unten folgen.
Inhalt des Briefes 72: Auf dem von Cyprian im Frühjahr 256 einberufenen Konzil, zu dem sich nicht weniger als 71 Bischöfe einfanden, wurden zwei wichtige Entscheidungen getroffen, bzw. bestätigt:1) Die von Häretikern und Schismatikern erteilte Taufe ist als ungültig zu betrachten.2) Ehemalige Presbyter und Diakone, die abgefallen sind, können bei ihrer reumütigen Rückkehr zur Kirche nur als Laien Aufnahme finden.Beide Beschlüsse teilt Cyprian in diesem Synodalschreiben dem Papst Stephan mit; statt einer Beweisführung legt er Brief 70 und 71 in Abschrift bei.Da der karthagische Bischof offenbar den gegensätzlichen Standpunkt Stephans in der Frage der Ketzertaufe bereits kennt, fügt er zum Schluß noch höflich aber doch spitzig hinzu: er wolle seine Auffassung niemand aufdrängen; jeder Bischof handle ja auf eigene Verantwortung. Geschrieben im Frühjahr 256. ↩
Frühjahr 256. ↩
Joh. 3, 5. ↩
