1. Kapitel1
S. 4 Cyprianus entbietet dem Bruder Eucratius seinen Gruß.
In deiner Liebe und der Achtung, die uns gegenseitig verbindet, glaubtest du, teuerster Bruder, mich um meine Meinung fragen zu sollen bezüglich eines Schauspielers, der bei euch wohnhaft ist und noch immer sein schändliches Gewerbe weiter betreibt und als Lehrer und Meister nicht in der Kunst der Erziehung, sondern der Verführung von Kindern das, was er leider gelernt hat, auch anderen beibringt. Du fragst, ob ein solcher Mensch in der kirchlichen Gemeinschaft mit uns verbleiben dürfe. Meines Erachtens verträgt sich dies weder mit der Erhabenheit Gottes noch mit der Strenge des Evangeliums, daß die Zucht und die Ehre der Kirche durch eine so schmähliche und schamlose Befleckung geschändet werde. Denn wenn es im Gesetz den Männern verboten ist, weibliche Kleidung anzulegen, und wenn derartige Sünder als verflucht bezeichnet werden2, ein wieviel größeres Verbrechen ist es dann, nicht nur Weiberkleider anzuziehen, sondern auch als Lehrer einer schamlosen Kunst schimpfliche, weichliche und weibische Gebärden darzustellen!
Inhalt: Auf eine Anfrage des Eucratius (wahrscheinlich desselben, der in dem Bericht über das karthagische Konzil von 256 als Bischof von Theni genannt ist), ob ein Schauspieler, der zwar selbst der Bühne entsagt habe, aber in seiner Kunst noch Unterricht erteile, in der kirchlichen Gemeinschaft verbleiben dürfe, gibt Cyprian einen ablehnenden Bescheid. Im Notfall müsse man ihn auf Kosten der Gemeinde erhalten; sollten ihre Mittel nicht ausreichen, so sei man in Karthago bereit, für ihn zu sorgen. Inhaltlich berührt sich der Brief mit Cyprians Traktat: „An Donatus“, wo er im 8. Kapitel ebenfalls über Schauspiele spricht. Geschrieben vermutlich im Jahre 249. ↩
Deut. 22, 5. ↩
