1. Kapitel1
S. 54 Cyprianus entbietet seinen teuersten Brüdern, den Märtyrern und Bekennern, seinen Gruß.
Unsere verantwortungsvolle Stellung und die Furcht Gottes drängt uns, ihr heldenmütigen und hochseligen Märtyrer, euch in unserem Schreiben zu mahnen, damit von denen, die mit solcher Hingebung und Tapferkeit den Glauben des Herrn bewahren, auch das Gesetz und die Zucht des Herrn beobachtet wird. Denn wenn auch alle Streiter Christi die Gebote ihres Oberfeldherrn zu beachten haben, so kommt es doch euch noch viel mehr zu, seinen Vorschriften zu gehorchen, die ihr für die übrigen im Heldenmut und in der Furcht Gottes ein Vorbild geworden seid. Ich hatte zwar geglaubt, daß die Presbyter und Diakone, die bei euch weilen, euch ermahnen und euch eingehend über das Gesetz des Evangeliums belehren; denn in früherer Zeit war es unter unseren Vorgängern stets üblich, daß die Diakone im Kerker ab- und zugingen und durch ihre Ratschläge und die Weisungen der Heiligen Schrift die Wünsche der Märtyrer leiteten. Nun aber muß ich zu meinem tiefsten Bedauern erfahren, daß man es bei euch nicht nur an einer Einschärfung der göttlichen Gebote fehlen läßt, sondern ihnen sogar noch Einhalt tut und daß die Maßnahmen, die ihr in aller Scheu vor Gott und voll Ehrerbietung vor seinem Bischof in die Wege leitet, von gewissen Presbytern vereitelt werden. Denn obwohl ihr an mich ein Schreiben gerichtet habt mit der Bitte, es möchten eure Wünsche geprüft und gewissen Gefallenen der Friede gewährt werden, sobald wir nach dem Ende der Verfolgung wieder mit dem Klerus uns vereinigen und zu einer Versammlung zusammentreten könnten, wagen sie es, ohne an die Furcht Gottes, ohne an die Ehre des Bischofs zu denken, im Widerspruch mit dem Gesetz des Evangeliums, im Widerspruch auch mit eurem ehrerbietigen Ersuchen für die Betreffenden zu opfern und ihnen die Eucharistie zu reichen, das heißt: den heiligen Leib des Herrn zu entweihen, noch bevor sie Buße getan, bevor sie ihr schweres und unerhörtes Vergehen eingestanden, bevor Bischof und S. 55 Klerus ihnen zur Buße die Hand aufgelegt haben. Und doch steht geschrieben: „Wer unwürdig von dem Brot ißt oder von dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig an dem Leib und Blut des Herrn2.“
Inhalt des Briefes 15: Dieser für die Bußdisziplin überaus wichtige Brief erörtert zum ersten Male die Behandlung der Gefallenen. Mit Erfolg drangen diese in die Märtyrer und Bekenner mit der Bitte, ihnen Empfehlungsschreiben für sofortige Wiederaufnahme in die kirchliche Gemeinschaft auszustellen. Dagegen schärft Cyprian den Grundsatz ein: Nur durch volle Buße kann der Gefallene seine schwere Schuld sühnen; die Entscheidung hat der Bischof. Empfehlungen müssen auf bestimmte Namen lauten und sollen nur an Würdige abgegeben werden, die dann gleichfalls erst eine entsprechende Genugtuung zu leisten haben.Geschrieben zwischen April und Juli 250. ↩
1 Kor. 11, 27. ↩
