1. Kapitel1
S. 24 (Der römische Klerus an den Klerus in Karthago.)
Von dem Subdiakon Crementius, der aus einem bestimmten Grunde von euch zu uns kam, haben wir erfahren, daß der gesegnete Bischof2 Cyprianus Karthago verlassen hat. Damit mag er immerhin recht getan haben; denn er ist eine hervorragende Persönlichkeit, und es steht ein Kampf bevor, den Gott in der Welt erlaubt hat, um zusammen mit seinen Dienern den Widersacher zu bekämpfen. Dieser Kampf soll auch den Engeln und Menschen deutlich zeigen, daß der Sieger gekrönt wird3, der Besiegte aber an sich das Urteil erfährt, das uns offenbart ist. Und da uns, die man als Vorgesetzte an der Spitze sieht, die Pflicht obliegt, auch als Hirten die Herde zu bewachen, so wird für uns, wenn wir nachlässig befunden werden, das Wort gelten, das auch schon an unsere Vorgänger4 gerichtet worden ist, die so nachlässige Vorsteher waren: daß wir „das verlorene (Schaf) nicht suchten und das irrende nicht zurechtwiesen und das hinkende nicht verbanden, wohl aber ihre Milch aßen und mit ihrer Wolle uns kleideten5.“ So lehrt und sagt auch der Herr selbst, der all das erfüllte, was im Gesetz und in den Propheten geschrieben stand: „Ich bin der gute Hirte, der sein Leben dahingibt für seine Schafe. Der Mietling aber, dem die Schafe nicht zu eigen sind, verläßt sie und flieht, wenn er den Wolf kommen sieht, und der Wolf zerstreut sie6.“ Aber auch zu Simon spricht er also: „Hast du mich lieb?“ Dieser antwortete: „Ich habe dich lieb.“ Da sagt er zu ihm: „Weide meine Schafe7!“ Daß S. 25 dies Wort in Erfüllung ging, ersehen wir schon aus der Tatsache, daß er hinging8; und die übrigen Jünger taten desgleichen.
Inhalt des Briefes 8: Auf die Kunde von der freiwilligen Verbannung Cyprians fordert der durch den Märtyrertod des Fabianus seines Oberhauptes beraubte römische Klerus den karthagischen Bischof auf, nach seinem Vorbild die Glaubensschwachen aufzurichten, allen Bedrängten beizustehen und besonders auch für die Beerdigung der Märtyrer Sorge zu tragen.Mit der Flucht Cyprians scheinen die Verfasser nicht völlig einverstanden zu sein. Adresse und Unterschrift sind wohl nur vorsichtshalber weggelassen (Eine Handschrift bezeichnet Celerinus, von dem auch Brief 21 herrührt, als Verfasser; der Stil der beiden Schreiben zeigt große Ähnlichkeit.). Der Brief ist vor allem auch sprachlich bemerkenswert, da er in Vulgärlatein abgefaßt ist. Ein anderes Schreiben, in dem der römische Klerus das Ableben des Fabianus mitteilte, ist verlorengegangen. Geschrieben im Jahre 250. ↩
Der römische Klerus gebraucht hier das aus dem Griechischen stammende Wort „Papa(s)“, dessen Grundbedeutung „Vater“ ist. ↩
Vgl. 2 Tim. 2, 5. ↩
d. i. die jüdischen Priester, auf die sich die folgende Ezechielstelle bezieht. ↩
Ezech. 34, 3 f. ↩
Joh. 10, 11 f. ↩
Joh. 21, 15. ↩
Nach anderer Auffassung wäre zu übersetzen: „. . . . . ersehen wir schon aus der Tatsache seines Todes.“ ↩
