2. Kapitel
Indem die uns im Amt vorangegangenen Bischöfe dies gewissenhaft erwogen und heilsame Vorsorge trafen, haben sie sich dahin ausgesprochen: kein Bruder solle bei seinem Hingang für die Vormundschaft oder Testamentsvollstreckung einen Kleriker ernennen, und wenn dies einer tue, so solle für ihn kein Opfer dargebracht und für seine Seelenruhe1 keine Opferfeier begangen werden. Denn vor Gottes Altar verdient S. 3 derjenige nicht im Gebet der Priester genannt zu werden, der Priester und Diener Gottes vom Altare abziehen wollte. Nachdem deshalb Victor in Widerspruch mit der vor einiger Zeit von den Bischöfen in einer Versammlung erlassenen Verfügung es gewagt hat, den Priester Geminius Faustinus als Vormund zu bestellen, liegt auch für euch kein Grund vor, für sein Seelenheil das Opfer darzubringen oder irgendwelche Fürbitte für ihn in der Kirche einzulegen. So wird der gewissenhafte und notwendige Beschluß, den die Bischöfe gefaßt haben, von uns eingehalten und zugleich den übrigen Brüdern ein warnendes Beispiel gegeben, daß niemand Priester und Diener Gottes, die seinem Altar und der Kirche sich widmen, zu weltlichen Händeln abrufen soll. Denn in Zukunft wird man sich nur dann hüten, dies nochmals einem Mann aus dem Klerus zuzumuten, wenn der jetzige Fall geahndet wird.
Ich wünsche euch, teuerste Brüder, stetes Wohlergehen !
Auf einigen Inschriften in den Katakomben von Hadrumetum finden sich die Worte: ‚Dormit in pace‘ (er ruht in Frieden). ↩
