3. Kapitel
Später aber, als einige von den Gefallenen, sei es aus eigenem Antrieb oder auf Anstiften eines anderen, mit kecker Forderung sich hervorwagten und den ihnen von den Märtyrern und Bekennern verheißenen Frieden in gewaltsamem Ansturm zu erzwingen suchten, da habe ich auch hierüber zweimal an den Klerus einen Brief gerichtet1 und dessen Verlesung angeordnet. Meine Weisung ging dahin: Um ihr Ungestüm einstweilen auf jede Weise zu besänftigen, solle man alle, die ein Empfehlungsschreiben von den Märtyrern erhalten haben, wenn sie aus der Welt scheiden müßten, nach der Ablegung ihres Sündenbekenntnisses und nach der Handauflegung S. 70 zum Zeichen ihrer Buße auch mit dem ihnen von den Märtyrern verheißenen Frieden zu dem Herrn eingehen lassen. Und hiemit habe ich nicht etwa ein neues Gesetz aufgestellt oder mich so ohne weiteres zum maßgebenden Richter aufgeworfen. Aber ich hielt es für angebracht, nicht nur den Märtyrern ihre Ehre zu erweisen, sondern auch das Ungestüm derer zu unterdrücken, die alles in Verwirrung zu bringen suchten; außerdem hatte ich auch euer Schreiben2 gelesen, das ihr unlängst durch den Subdiakon Crementius an unseren Klerus habt überbringen lassen und in dem der Wunsch ausgesprochen war, man möge denen zu Hilfe kommen, die nach ihrem Abfall von einer Krankheit ergriffen wurden und bußfertig nach der Aufnahme in die Gemeinschaft verlangten. Aus diesen Gründen glaubte ich auch auf eurer Ansicht bestehen zu müssen, damit wir in unserem Vorgehen, das einheitlich und in allem übereinstimmend sein sollte, nicht in irgendeinem Punkte voneinander abweichen. Die Fälle der übrigen hingegen, selbst wenn sie ein Empfehlungsschreiben von den Märtyrern empfangen haben, befahl ich unbedingt aufzuschieben und bis zu unserer Rückkunft zurückzustellen; sobald der Herr uns Frieden schickt und wir Vorgesetzten uns wieder in größerer Zahl zusammenfinden, können wir uns dann mit euch verständigen und alles im einzelnen anordnen oder neu regeln.
Ich wünsche euch, teuerste Brüder, stetes Wohlergehen!
