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Nun könnte allerdings in subtilerer Weise die Frage gestellt werden, ob die sittliche Integrität jener Frau überhaupt verletzt wäre, wenn jemand mit ihr Geschlechtsverkehr aufgenommen hätte, da sie dies ja für das Leben ihres Ehemannes, und mit seinem vollen Wissen, ja sogar auf seine Aufforderung hin, mit sich hätte geschehen lassen, ohne in geringster Weise die eheliche Treue aufzugeben oder sich der Verfügungsgewalt des Ehemannes zu entziehen. Auch Abraham war ja kein Ehebrecher, als er, der Verfügungsgewalt seiner Ehefrau folgend (cf. Gen. 16,2 ff.), sich bereit erklärte, mit einer Magd Nachkommenschaft zu zeugen. Doch aus Gründen, die in den Herrschaftsverhältnissen (cf. 632,10) liegen – es ist ja weniger üblich, dass sich eine Frau promiskuös zwei Männern hingibt, als dass dies zwei Frauen mit einem Mann tun –, betrachten wir jene erste Deutung als viel treffender und ehrenhafter, dass der Vater Abraham einerseits Gott nicht versuchen wollte, indem er, so gut dies für einen Menschen möglich ist, selber für sein Leben Sorge trug, anderseits die Hoffnung auf Gott setzte, indem er ihm die sittliche Integrität seiner Ehefrau anvertraute.
