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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Contra Faustum Manichaeum Gegen Faustus
22. Buch

97.

Ist es etwa jener Schrift als Schuld anzurechnen, wenn jemand von der Tat Davids (cf. II reg. 11), die dieser nach den Vorwürfen und Drohungen des Herrn bereute (cf. Ib. 12,6 ff.), liest und sie nachher als Zunder für eigene Sünden benutzt? Ist nicht >vielmehr jener Mann selber zu bestrafen, und zwar umso härter, weil er jenen Vorfall, der aufgeschrieben wurde, um Heilung und Befreiung zu bringen, dazu missbrauchen wollte, sich selber eine Wunde oder den Todesstoss zu versetzen? Weil nämlich Menschen, die in Sünde gefallen sind, aus Hochmut das Heilmittel der Reue verschmähen, oder aus mangelndem Vertrauen, das Heil wieder zu erlangen und Verzeihung zu erhalten, vollends zugrunde gehen, deshalb wurde dieser bedeutende Mann als Lehrbeispiel vorgestellt, das den Kranken Heilung, nicht aber den Gesunden Verletzungen bringen sollte. Es ist ja nicht der Fehler der Heilkunst, wenn Verrückte sich selbst oder Übeltater ihre Mitmenschen mit medizinischem Gerät umbringen.

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Inhaltsangabe

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