3. Kapitel
S. 26 Ihr Brüder seht also, daß auch ihr euch so verhalten müßt, damit auch die Gefallenen auf eure Mahnung hin ihren Sinn zum Besseren wenden; werden sie dann ein zweites Mal ergriffen, so werden sie (ihren Glauben) bekennen und vermögen so ihren früheren Fehltritt wieder gutzumachen. Ebenso obliegen euch noch andere Pflichten, die wir gleichfalls schon angeführt haben: Wenn solche, die ein Opfer dieser Versuchung geworden sind, in Krankheit verfallen und ihre Tat bereuen und nach der kirchlichen Gemeinschaft verlangen, so muß man ihnen auf alle Fälle zu Hilfe kommen1. Die Witwen oder die Bedrängten, die sich nicht durchbringen können, oder die Eingekerkerten oder die aus ihren Wohnsitzen Vertriebenen brauchen unbedingt jemand, der sich ihrer annimmt. Aber auch die erkrankten Katechumenen dürfen sich in ihrer Erwartung nicht getäuscht sehen, sondern man muß ihnen beistehen. Und — was besonders wichtig ist — wenn die Leichen der Märtyrer und der übrigen (Gläubigen) nicht bestattet werden, so laden die zu dieser Aufgabe Verpflichteten eine große Verantwortung auf sich. Jeder von euch also, der bei irgendwelcher Gelegenheit ein solches Werk tut, der wird, dessen sind wir gewiß, als ein guter Knecht angesehen, und wer im Kleinsten getreu war, der wird über zehn Städte gesetzt werden2. Gebe nur Gott, der denen, die auf ihn hoffen, alles gewährt, daß wir alle bei der Erfüllung solcher Aufgaben betroffen werden!
Es grüßen euch die Brüder, die im Gefängnis schmachten, und die Presbyter samt der ganzen Kirche, die gleichfalls mit größter Sorge wacht für alle, die den Namen des Herrn anrufen. Aber auch wir bitten umgekehrt euch darum, unser zu gedenken. Wir bemerken S. 27 noch, daß Bassianus3 bei uns eingetroffen ist, und ersuchen euch bei eurem Eifer für Gott, eine Abschrift dieses Briefes an alle zu übersenden, an die ihr nur könnt, indem ihr euch passende Gelegenheiten zu eigen macht oder einen Boten abschickt, damit sie fest und unerschütterlich im Glauben stehen.
Wir wünschen euch, liebste Brüder, stetes Wohlergehen!
