4. Kapitel
Den gleichen Beschluß hat ja auch schon Agrippinus seligen Angedenkens im Verein mit seinen übrigen S. 331 Mitbischöfen gefaßt, die zu jener Zeit in der Provinz Afrika und Numidien die Kirche des Herrn leiteten, und er hat ihn nach eingehender gemeinsamer Beratung und Prüfung mit ihnen festgelegt. Ihrer frommen und rechtmäßigen, für den Glauben heilsamen und der katholischen Kirche angemessenen Entscheidung haben auch wir uns angeschlossen. Und damit du weißt, was für ein Schreiben wir hierüber erlassen haben, übersenden wir dir entsprechend der gemeinsamen Liebe zu deiner sowie unserer dortigen Mitbischöfe Kenntnis eine Abschrift davon.
Ich wünsche dir, teuerster Bruder, stetes Wohlergehen!
