2. Kapitel
Des weiteren fügen wir allerdings, teuerster Bruder, auf Grund eines gemeinsamen und einmütigen Beschlusses noch ausführlich hinzu: Wenn etwa Presbyter und Diakone früher in der katholischen Kirche eingesetzt waren und hernach sich als treulose Aufrührer gegen sie erhoben oder bei den Ketzern von Afterbischöfen und Antichristen im Widerspruch mit Christi Anordnung befördert wurden und im Gegensatz zu dem einen und göttlichen Altar außerhalb der Kirche falsche und gottlose Opfer darzubringen sich erdreisteten, so sollen sie gleichfalls bei ihrer Rückkehr nur unter der Bedingung Aufnahme finden, daß sie lediglich als Laien die Gemeinschaft erhalten und sich mit der Zulassung zum Frieden begnügen, dessen Feinde sie waren. Sie dürfen nicht bei ihrer Rückkunft die gleichen Waffen der Einsetzung und Amtswürde bei uns behalten, mit denen sie sich gegen uns empört haben; denn die Priester und Diener, die für den Altar und für die Opfer bestimmt sind, müssen unversehrt und unbefleckt sein, da Gott, der Herr, im Buche Leviticus spricht und sagt: „Der Mensch, der einen Flecken und Fehler an sich hat, soll nicht herzutreten, um Gott Gaben zu opfern1!“ Das gleiche Gebot spricht er auch S. 334 im Buche Exodus aus: „Und die Priester, die zu Gott, dem Herrn, herantreten, sollen sich heiligen, damit sie der Herr nicht etwa verlasse2!“ und abermals: „Und wenn sie herantreten, um zu dienen am Altar des Heiligen, so sollen sie kein Vergehen sich zuziehen, damit sie nicht sterben3!“ Wie kann es aber ein größeres Vergehen, wie einen häßlicheren Makel geben, als wenn man sich wider Christus erhoben, als wenn man seine Kirche, die er mit seinem Blute erworben und gegründet hat, zerstört und gegen das einmütige und einträchtige Volk Gottes mit der Wut feindlicher Zwietracht gekämpft hat, ohne an den Frieden und die Liebe des Evangeliums zu denken? Wenn sie nun auch hernach selber zur Kirche zurückkehren, so vermögen sie dennoch jene nicht mehr ins Leben zurückzurufen und mit zurückzubringen, die, von ihnen verführt und draußen durch den Tod überrascht, außerhalb der Kirche ohne Gemeinschaft und Frieden verlorengingen; ihre Seelen werden dereinst am Tage des Gerichts aus ihren Händen gefordert werden, da sie als Führer für ihr Verderben verantwortlich sind. Und deshalb genügt es schon, solchen Sündern bei ihrer Rückkehr Verzeihung zu gewähren; eine Beförderung jedoch darf Glaubensabfall im Hause des Glaubens nicht erfahren. Denn was haben wir den Guten und Unschuldigen, die sich nicht von der Kirche trennen, noch zu bieten, wenn wir solche auszeichnen, die sich von uns abgesondert und gegen die Kirche erhoben haben?
