2. Kapitel
Nachdem also der Herr solche Qualen, solche Strafen am Tage des Gerichts denen androht, die dem Teufel gehorchen und den Götzen opfern, wie darf dann einer, der den Priestern des Teufels gehorsam und dienstbar war, sich einbilden, als Priester Gottes auftreten oder zum göttlichen Opfer und zum Gebet des Herrn seine Hand erheben zu können, die sich des Verbrechens des Gottesfrevels schuldig gemacht hat? Verbietet doch Gott in der Heiligen Schrift sogar den Priestern, die nur ein geringeres Vergehen auf sich geladen haben, den Zutritt zum Opfer und sagt im Buch Leviticus: S. 278 „Ein Mensch, an dem ein Fehler und Makel haftet, soll nicht herzutreten, um Gott Gaben zu opfern1!“ Ebenso im Exodus: „Und die Priester, die zu Gott, dem Herrn, herantreten, sollen sich heiligen, damit sie der Herr nicht verlasse2!“ Und abermals: „Und die sich nahen, um am Altar des Heiligen zu dienen, sollen kein Vergehen sich zuziehen, damit sie nicht des Todes seien3!“ Diejenigen also, die schwere Vergehungen auf sich geladen haben, das heißt: die Götzen gottesfrevlerische Opfer dargebracht haben, können sich weder das Priestertum Gottes anmaßen, noch vor seinem Angesicht irgendein Gebet für die Brüder verrichten. Denn im Evangelium steht geschrieben: „Gott hört auf den Sünder nicht; wenn aber einer Gott ehrt und seinen Willen tut, auf den hört er4.“ Dennoch hat das tiefe Dunkel der hereinbrechenden Finsternis die Herzen einiger so verblendet, daß sie von den heilbringenden Geboten keinen Lichtstrahl einlassen, sondern, nachdem sie einmal vom rechten Pfad des wahren Weges abgekommen sind, in der Nacht und dem Irrtum ihrer Missetaten in die Tiefe und in den Abgrund gerissen werden.
